Zum Inhalt springen

Information KV-Abschluss PROPAK/Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton 2021

Gilt für:
Österreichweit

Achtung
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig

Der Fachverband PROPAK hat nach intensiven Verhandlungen am 9. Februar 2021 mit der Gewerkschaft der Privatangestellten

  • eine Erhöhung der Gehälter der Angestelltender industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um
    • KV / IST+ 1,4 %
      zuzüglich einer einmaligen Sonderzahlung in Höhe von 150 EUR für alle Angestellten
  • sowie eine Erhöhung der Löhne der ArbeiterInnender industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton um
    • KV / IST+ 1,4 %
      zuzüglich einer einmaligen Sonderzahlung in Höhe von 150 EUR für alle ArbeiterInnen

vereinbart.

Die Ausführungen zur einmaligen Sonderzahlung finden Sie unter dem Punkt III. Gemeinsame Vereinbarungen.

Die Abschlüsse werden bei wöchentlicher Lohnzahlung zum Termin 1. März 2021 und bei monatlicher Lohn-bzw. Gehaltszahlung ebenfalls zum Termin 1. März 2021 wirksam.

Lohnabschluss PROPAK Industrie

1. Lohntabellen

In der Beilage übermitteln wir Ihnen die neuen Lohntabellen. Die Erhöhungsbeträge pro Stunde ergeben sich durch Aliquotierung.

2. Nachtschichtzuschlag

Der Nachtschichtzuschlag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 38,47. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.

3. Schmutzzulage

Die Schmutzzulage gemäß §10 Punkt 5 PROPAK Kollektivvertrag wird auf Basis von 10 Stundeneinheiten ausgedrückt und beträgt € 6,01. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.

4. Betriebserfahrungszulage

Die Betriebserfahrungszulage wird um 1,4 % erhöht und beträgt für Facharbeiter € 10,24 und für sonstige Arbeiter € 7,50 pro Woche. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil. Bei Auszahlung auf Stundenbasis wird auf ganze Cent aufgerundet.

5. Lehrlingsentgelt

Das Lehrlingsentgelt für gewerbliche Lehrlinge wird um 1,4 % erhöht. Es beträgt nunmehr:

ab 1. März 2021 Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 709,80 € 907,99
2. Lehrjahr € 912,60 € 1.185,22
3. Lehrjahr € 1.185,22 € 1.474,30
4. Lehrjahr (auch bei Doppellehre) € 1.593,05 € 1.713,65
Vorlehre € 764,70

6. Heimarbeiter-Löhne

Die Heimarbeiter-Löhne werden auf Basis der wöchentlichen Normalarbeitszeit festgesetzt und betragen:

  ab 1. März 2021
für Kartonagenheimarbeiter € 307,32
für Papierkonfektionsarbeiter € 281,49
für Lampenschirmheimarbeiter € 322,56
für Wellpappeheimarbeiter € 316,55

7. Rahmenrecht

7.1. Reiseaufwandsentschädigung Inland

Die Reiseaufwandsentschädigung Inland wird um 1,4 % erhöht (Taggeld, Nachtgeld) und steht zu wie folgt:

ArbeitnehmerInnen der LohngruppenTaggeld 1.3.2021Nachtgeld 1.3.2021Volle Reiseaufwands- entschädigung
(Tag- u. Nachtgeld)
LG 3-6€ 47,37€ 26,26€ 73,63
LG 1-2€ 47,37€ 27,72€ 75,09

7.2. Reiseaufwandsentschädigung Ausland

Siehe unter Punkt IV.

7.3. Einmalige Prämie bei Lehrabschlussprüfung

Siehe unter Punkt IV.

8. Geltungsbeginn und Laufzeit

Sowohl die IST-Erhöhung als auch die neuen Kollektivvertragslöhne treten bei wöchentlicher Abrechnung mit 1. März 2021 und bei monatlicher Abrechnung ebenso mit 1. März 2021 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden der neue Nachtschichtzuschlag, die Schmutzzulage, die Betriebserfahrungszulage, die Lehrlingsentschädigungen und die Lohnsätze für Heimarbeiter wirksam.

Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.

9. Erläuterungen

  • Alle Bezugnahmen des Rahmenkollektivvertrages auf Stundenlohn, Betriebserfahrungszulage/Stunde und Zulagen/Stunde bleiben weiterhin aufrecht.
  • Die in den Lohntabellen genannten Beträge sowie die Betriebserfahrungszulage gelten jeweils für die im Kollektivvertrag genannte wöchentliche Normalarbeitszeit (38 Stunden).
    Stundenlohn und Betriebserfahrungszulage/Stunde ergeben sich durch Division der auf wöchentlicher Basis angegebenen Sätze durch die kollektivvertragliche wöchentliche Normalarbeitszeit (Wochenbasis durch 38).
  • Bei Auszahlung der BEZ auf Stundenbasis wird der Betrag auf volle Cent aufgerundet.
  • Nachtschichtzuschlag und Schmutzzulage werden in Zehnstundeneinheitenangegeben. Für eine Arbeitsstunde gebührt somit der aliquote Anteil.
  • Die Lohnverrechnung erfolgt wie bisher auf Stundenbasis.

Wochen-und Zulagensätze sind als Verrechnungseinheiten zu sehen, eine Rundung auf Cent erfolgt erst nach Errechnung des Gesamtverdienstes im Abrechnungszeitraum.


Gehaltsabschluss PROPAK Industrie

1. Gehaltsordnung

In der Beilage übermitteln wir Ihnen die ab 1. März 2021 für Angestellte der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton geltende Gehaltsordnung.

2. Lehrlingsentgelt

Das monatliche Lehrlingsentgelt wird mit 1,4 % erhöht. 9

  Tabelle I Tabelle II
1. Lehrjahr € 709,80 € 907,99
2. Lehrjahr € 912,60 € 1.185,22
3. Lehrjahr € 1.185,22 € 1.474,30
4. Lehrjahr € 1.593,05 € 1.713,65
Vorlehre   € 764,70

3. Rahmenrecht

3.1. Reiseaufwandsentschädigung Inland

Die Sätze für die Reiseaufwandsentschädigung (Inland) werden um 1,4 % erhöht und betragen:

Angestellte der Verwendungsgruppe Taggeld 1.3.2021 Nachtgeld 1.3.2021 Volle Reiseaufwandsentschädigung (Tag- u. Nachtgeld)
  mindestens
I bis III und MI € 47,37 € 26,26 € 73,63
IV, IVa, M II und M III € 47,37 € 27,72 € 75,09
V, Va € 51,71 € 27,72 € 79,43
VI € 59,10 € 27,72 € 86,82

3.2. Reiseaufwandsentschädigung Ausland

Siehe unter Punkt IV.

3.3. Einmalige Prämie bei Lehrabschlussprüfung

Siehe unter Punkt IV.

4. Geltungsbeginn und Laufzeit

Sowohl die IST-Gehaltserhöhung als auch die neuen Kollektivvertragsgehälter treten mit 1. März 2021 in Kraft. Zum selben Zeitpunkt werden die neuen Lehrlings-und Reiseaufwandsentschädigungen wirksam.

Die Vereinbarungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten.

IV. Gemeinsame Vereinbarungen zum Rahmenrecht

1. Erläuterungen zur einmaligen Sonderzahlung

Die einmalige Sonderzahlung in Höhe von € 150 wird mit der Abrechnung des Lohnes/Gehalts für den Monat April ausbezahlt. Der Stichtag für die Beurteilung der Anspruchsberechtigung ist der 1. März 2021.

Bei Beendigung des Dienstverhältnisses (Kündigung, Entlassung, Austritt, Todesfall) nach dem Stichtag, aber vor Ausbezahlung des Lohnes für April gebührt die Sonderzahlung mit der Endabrechnung.

Die Anspruchsberechtigten umfassen im Detail:

  • Alle ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag in einem aufrechten Dienstverhältnis stehen.
    • ArbeitnehmerInnen, die zum Stichtag ein Dienstverhältnis antreten, aber dieses noch innerhalb der Probezeit beenden, erhalten keine Sonderzahlung.
    • ArbeitnehmerInnen, die nach dem Stichtag ein Dienstverhältnis antreten, haben keinen Anspruch auf die einmalige Sonderzahlung.
  • Lehrlinge
    Lehrlinge erhalten eine volle Sonderzahlung.
  • Teilzeitbeschäftigte
    Teilzeitbeschäftige erhalten den aliquoten Anteil der Sonderzahlung, welcher der Höhe des Beschäftigungsausmaßes entspricht.
  • Personen in Altersteilzeit
    Personen in Altersteilzeit, die zum Stichtag beschäftigt sind, erhalten eine volle Sonderzahlung. Dabei ist es unerheblich, ob ein Blockmodell oder ein kontinuierliches Teilzeitmodell gewählt wurde, und in welcher Phase (Arbeits-oder Freizeitphase) sich der/die Beschäftigte befindet.
  • ArbeitnehmerInnen in Karenz
    Beschäftigte, die sich zum Stichtag in Karenz nach dem Mutterschutzgesetz oder dem Väter-Karenzgesetz befinden, erhalten bei Rückkehr vor dem 1. März 2022 die Sonderzahlung auf Basis des vereinbarten Beschäftigungsausmaßes vor Antritt der Karenz.
    Bei einer Rückkehr nach dem 1. März 2022 gebührt keine Sonderzahlung (Stichtagsreglung).
  • Präsenzdiener und Zivildiener
    ArbeitnehmerInnen oder Lehrlinge, die sich zum Stichtag in Präsenz- oder Zivildienst befinden, erhalten bei Rückkehr vor dem 1. März 2022 die Sonderzahlung auf Basis des vereinbarten Beschäftigungsausmaßes vor Antritt des Präsenz- oder Zivildienstes.
    Bei einer Rückkehr nach dem 1. März 2022 gebührt keine Sonderzahlung.
  • HeimarbeiterInnen
    HeimarbeiterInnen, die zum Stichtag beschäftigt sind, erhalten eine volle Sonderzahlung.

Keine Sonderzahlung gebührt LeiharbeiterInnen und Volontären.

Sollte der Gesetzgeber vor Auszahlung der einmaligen Sonderzahlung (mit Aprilgehalt/-lohn) die Steuerfreiheit für derartige Prämien beschließen, verpflichten sich die Kollektivvertragspartner, eine mögliche Berücksichtigung zu erörtern.

2. Reiseaufwandsentschädigungen Ausland

Die Reiseaufwandsentschädigungen Ausland werden um 1,4 % erhöht (Taggeld und Nachtgeld). Die neuen Sätze finden Sie zusammen mit den neuen Lohn- und Gehaltstabellen im Anhang.

3. Einmalige Prämie bei Lehrabschlussprüfung

Bei Absolvierung der Lehrabschlussprüfung wird eine einmalige Prämie ausbezahlt, die je nach Erfolg gestaffelt ist:

  • Bei Bestehen € 100
  • Bei gutem Erfolg € 150
  • Bei Auszeichnung € 250

Bestehende betriebliche Regelungen bleiben aufrecht, können aber der Höhe nach darauf angerechnet werden. Bessere innerbetriebliche Regelungen dürfen somit nicht geschmälert werden.

Für die Prämienhöhe wurde eine Wertsicherung vereinbart. Eine Anpassung erfolgt, sobald sich der amtliche Verbraucherpreisindex kumuliert um zehn Prozent erhöht hat.

Der Anspruch auf die Prämie besteht nur solange, als Lehrbetriebe nach der Richtlinie des Bundesberufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß §19c BAG vom 2.4.2009 gefördert werden. Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie führt zum Entfall dieses Anspruchs.

4. Bildungsfreistellung bei "Lehre mit Matura"

Für Lehrlinge, die eine "Lehre mit Matura" (Berufsreifeprüfung) absolvieren, wird zur Maturavorbereitung mindestens eine Woche Bildungsfreistellung gewährt.

Für die Berufsreifeprüfung müssen insgesamt vier Teilprüfungen absolviert werden, von denen drei bereits während der Lehrzeit abgelegt werden können. Der vollständige Abschluss ist jedoch erst nach erfolgreich abgeschlossener Lehrausbildung möglich und darf frühestens mit dem Erreichen des 19. Lebensjahres absolviert werden.

Die Details des Freistellungsanspruches sind in Ausarbeitung und werden sogleich nach Abstimmung mit der Gewerkschaft kommuniziert.

5. Sozialpartneraustausch Home Office

Die Sozialpartner haben vereinbart, im Laufe des Jahres einen Austausch zum Thema Home Office durchzuführen. Dieser Austausch soll unter Berücksichtigung der in Ausarbeitung befindlichen Home Office –Gesetzgebung stattfinden.