Information zum KV-Abschluss für Angestellte in Reisebüros 2019
- Gilt für:
- Österreichweit
Die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier / Wirtschaftsbereich 14 "Glückspiel, Tourismus, Freizeit" einerseits und der Fachverband der Reisebüros in der Wirtschaftkammer Österreich andererseits haben bei den Kollektivvertragsverhandlungen am 6.2.2019 folgendes Ergebnis erzielt:
1. Arbeitsrechtlicher Teil
Ab 1.1.2019 gilt der Kollektivvertrag in der neuen Fassung inklusive aller Änderungen und Anhänge (siehe Beilage).
2. Gehaltsrechtlicher Teil
Ab 1.1.2019 gilt das neue Verwendungsgruppenschema gemäß XVIII, Teil B. Die Umstufung hat bis spätestens 30.4.2019 (rückwirkend mit 1.1.2019) gemäß Umstufungsregelung (siehe Kollektivvertrag-Anhang zu Abschnitt XVIII Teil D) zu erfolgen.
Wenn im Jänner 2019 eine Vorrückung vorgesehen ist, so ist der/die Angestellte erst mittels Vorrückung in das neue Gruppendienstjahr einzustufen. Auf Basis dieses neuen KV-Gehaltes ist danach die Umstufung in die neue Verwendungsgruppe gemäß den Umstufungsregeln vorzunehmen.
Ab 1.1.2019 gelten folgende Gehälter und Lehrlingsentschädigungen:
Kollektivvertrag-Gehalt | |||
---|---|---|---|
Gruppendienstjahr | Verwendungs-gruppe A | Verwendungs-gruppe B | Verwendungs- gruppe C |
Jahr 1 bis 3 | 1.545,00 | 1.610,00 | 1.710,00 |
Jahr 4 bis 7 | 1.585,00 | 1.660,00 | 1.780,00 |
Jahr 8 bis 11 | 1.625,00 | 1.710,00 | 1.860,00 |
Jahr 12 bis 15 | 1.695,00 | 1.790,00 | 1.960,00 |
Jahr 16 bis 19 | 1.775,00 | 1.880,00 | 2.080,00 |
ab Jahr 20 | 1.865,00 | 1.980,00 | 2.240,00 |
Kollektivvertrag-Gehalt | ||
---|---|---|
Gruppendienstjahr | Verwendungsgruppe D | Verwendungsgruppe E |
Jahr 1 bis 3 | 1.820,00 | 2.020,00 |
Jahr 4 bis 7 | 1.940,00 | 2.220,00 |
Jahr 8 bis 11 | 2.090,00 | 2.450,00 |
Jahr 12 bis 15 | 2.290,00 | 2.710,00 |
Jahr 16 bis 19 | 2.490,00 | 3.000,00 |
ab Jahr 20 | 2.740,00 | 3.350,00 |
Lehrlinge
Lehrjahr | EUR |
im 1. Lehrjahr | 600,00 |
im 2. Lehrjahr | 750,00 |
im 3. Lehrjahr | 1.050,00 |
Das Gehalt für Ferialangestellte gemäß Abschnitt XVIII Ziffer 14 beträgt 1.081 Euro.
Die Mindestsätze bei Abfertigungsdiensten gemäß Abschnitt VII Ziffer 6 betragen:
An Arbeitstagen gemäß ARG ......... € 16,50
An Ruhetagen gem. Arbeitsruhegesetz, Feiertagen und an Arbeitstagen zwischen 20.00 und 6.00 Uhr ......................... € 33,00
Jede/r Angestellte/r erhält auf Basis Vollzeit eine Einmalzahlung in Höhe von 280 Euro zum Stichtag 31.1.2020. Teilzeitkräfte erhalten die Einmalzahlung aliquot (Stunden-Basis Stichtag 31.1.2020). Ausgenommen von der Einmalzahlung sind geringfügig bzw. tageweise Beschäftigte sowie Lehrlinge. Angestellte, die zum Stichtag 31.1.2020 in Karenz sind, erhalten keine Einmalzahlung. Die Einmalzahlung kann auf gewährte Überzahlungen nicht angerechnet werden.
Alle Positionen der Gehaltstabelle werden mit Stichtag 1.1.2021 um jeweils 20 Euro erhöht (Nachhaltigkeitswirkung für Einmalzahlung). Die erhöhten KV-Gehälter gelten als Basis für die Gehaltsverhandlungen 2021, wobei dabei die Regelung für Überzahlungen (XVIII Punkt 15) zu beachten ist.
3. Schlussvereinbarung
Die Verhandlungspartner kommen überein, die Gespräche zur Modernisierung des Kollektivvertrags-Rahmenrechtes weiterzuführen, wobei insbesondere eine neue Dienstreiseregelung und das Thema Arbeitszeit behandelt werden sollen. Ein Abschluss der Gespräche wird für Ende 2020 ins Auge gefasst.
Die im KV-Abschluss vom 6.12.2012 vereinbarte Vorgangsweise für die Feststellung der für die Gehaltsverhandlung herangezogenen Inflationsrate wird beibehalten: Maßgeblich ist der 12-Monatsschnitt des von der Statistik Austria veröffentlichten VPI-national für den Betrachtungszeitraum November des Vorjahres bis Oktober des laufenden Jahres.