Zum Inhalt springen

Lohnordnung Gastronomie und Hotellerie Steiermark, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2024

Räumlicher Geltungsbereich:
Steiermark
Persönlicher Geltungsbereich:
Arbeiter
Geltungsdauer:
1.5.2024 - 31.10.2024
Achtung
ARCHIVIERT - nicht mehr gültig

Anhang 3

Nomenklatur Steiermark, 
gültig ab 1. Mai 2024

für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Steiermark angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter.

1 Lohnordnung

Gemäß Punkt 8 lit. e des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe gilt für alle Mitarbeiter ein Festlohnsystem mit 5 Lohngruppen. Diese Bestimmung (8 lit. e) läuft mit 31. Oktober 2024 aus.

Lohngruppe 1

Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich
Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • sehr anspruchsvolle berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
  • für den Wareneinkauf und die Kalkulation in ihrer Abteilung verantwortlich sind,
  • umfassende fachliche und personelle Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen, wozu insbesondere das Mitwirken bei der Aufnahme von Mitarbeitern und Beendigung von Dienstverhältnissen sowie die Gestaltung von Dienstplänen gehören.

Beispiele:
Restaurantchefin/ Restaurantchef, Restaurantleiterin/ Restaurantleiter
Küchenchefin/ Küchenchef/, Küchenleiterin/ Küchenleiter

1. Mai 2024:

Monatslohn bis zum 3. Dj. Monatslohn ab dem 4. Dj Monatslohn ab dem 7. Dj. Monatslohn ab dem 10. Dj. Monatslohn ab dem 13. Dj.
€ 2.355,00 € 2.390,30 € 2.425,70 € 2.461,00 € 2.496,30
Monatslohn ab dem 16. Dj. Monatslohn ab dem 19. Dj. Monatslohn ab dem 22. Dj. Monatslohn ab dem 25. Dj.
€ 2.531,60 € 2.567,00 € 2.602,30 € 2.637,60

Lohngruppe 2

Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit erweitertem Verantwortungsbereich:
Arbeiterinnen und Arbeiter, die aufgrund entsprechender Qualifikationen

  • berufseinschlägige Arbeiten selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst verrichten,
  • Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,
  • fachliche Verantwortung für ihnen unterstellte Arbeitskräfte tragen

sowie Arbeiterinnen und Arbeiter im operativen Geschäft, die aufgrund entsprechender Qualifikationen vorübergehend Tätigkeiten der LG 1 ausüben.

Beispiele:
Restaurantchefin/ Restaurantchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt
Restaurantchef-Stellvertreterin/ Restaurantchef-Stellvertreter, Küchenchefin/ Küchenchef, die/der nicht unter Lohngruppe 1 fällt
Küchenchef-Stellvertreterin/ Küchenchef-Stellvertreter, Chef de rang, Chef de partie, Barchefin/ Barchef, Housekeeping – Leiterin und Leiter, die/der nicht dem Angestelltengesetz unterliegt

1. Mai 2024:

Monatslohn bis zum 3. Dj. Monatslohn ab dem 4. DJ Monatslohn ab dem 7. Dj. Monatslohn ab dem 10. Dj. Monatslohn ab dem 13. Dj.
€ 2.130,00 € 2.162,00 € 2.193,90 € 2.225,90 € 2.257,80
Monatslohn ab dem 16. Dj. Monatslohn ab dem 19. Dj. Monatslohn ab dem 22. Dj. Monatslohn ab dem 25. Dj.
€ 2.289,80 € 2.321,70 € 2.353,70 € 2.385,60

Lohngruppe 3

Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich:
Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, die

  • berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
  • Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten.

Beispiele:
Restaurantfachfrau/ Restaurantfachmann mit oder ohne Inkasso, Chef de rang, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt
Köchin/ Koch, Chef de partie, der aufgrund seines geringeren Verantwortungsbereichs nicht unter LG 2 fällt
Gastronomiefachfrau/ Gastronomiefachmann, Systemgastronomin/ Systemgastronom, Konditorin/ Konditor, Bäckerin/ Bäcker, Elektrikerin/ Elektriker, Haustischlerin/ Haustischler, Gärtnerin/ Gärtner, Masseurin/ Masseur, Kosmetikerin/ Kosmetiker, Fußpflegerin/ Fußpfleger

1. Mai 2024:

Monatslohn bis zum 3. Dj. Monatslohn ab dem 4. Dj Monatslohn ab dem 7. Dj. Monatslohn ab dem 10. Dj. Monatslohn ab dem 13. Dj.
€ 2.041,00 € 2.071,60 € 2.102,20 € 2.132,80 € 2.163,50
Monatslohn ab dem 16. Dj. Monatslohn ab dem 19. Dj. Monatslohn ab dem 22. Dj. Monatslohn ab dem 25. Dj.
€ 2.194,10 € 2.224,70 € 2.255,30 € 2.285,90

Lohngruppe 4

Facharbeiterinnen und Facharbeiter im berufseinschlägigen Aufgabenbereich im 1. und 2. Berufsjahr:
Arbeiterinnen und Arbeiter mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre bzw. mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren bzw. höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss gem. § 34a BAG ersetzt, die

  • berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichten und
  • Kunden und Gäste entsprechend fachlich beraten,

in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses.

Beispiele:
Restaurantfachfrau/ Restaurantfachmann, Köchin/ Koch, Systemgastronomin/ Systemgastronom, Gastronomiefachfrau/ Gastronomiefachmann, Bäckerin/ Bäcker, Konditorin/ Konditor, Kosmetikerin/ Kosmetiker, Fußpflegerin/ Fußpfleger, jeweils in den ersten zwei Jahren nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung bzw. des Schulabschlusses

1. Mai 2024:

erstes und zweites Berufsjahr
€ 1.970,00

Lohngruppe 5

Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung:
Arbeiterinnen und Arbeiter ohne abgeschlossene facheinschlägige Berufsausbildung und Hilfskräfte in allen Bereichen.

Beispiele:
Hilfskraft im Service, Hilfsköchin/ Hilfskoch, Abwäscherin/ Abwäscher, Hausarbeiterin/ Hausarbeiter, Arbeiterin/ Arbeiter im Housekeeping, sonstige Hilfskraft in Küche oder Service oder Beherbergung

1. Mai 2024:

Monatslohn bis zum 3. Dj.Monatslohn ab dem 4. DJMonatslohn ab dem 7. Dj.Monatslohn ab dem 10. Dj.Monatslohn ab dem 13. Dj.
€ 1.910,00€ 1.938,70€ 1.967,30€ 1.996,00€ 2.024,60
Monatslohn ab dem 16. Dj.Monatslohn ab dem 19. Dj.Monatslohn ab dem 22. Dj.Monatslohn ab dem 25. Dj.
€ 2.053,30€ 2.081,90€ 2.110,60€ 2.139,20

2. Lehrlingseinkommen

LehrjahrLehrlingseinkommen
1. Lehrjahr€ 1.000,00
2. Lehrjahr€ 1.120,00
3. Lehrjahr€ 1.320,00
4. Lehrjahr oder Doppellehre€ 1.420,00

3. Zulagen

Nachtarbeitszuschlag € 27,00

Fremdsprachenzulage € 38,00

4. Verfall

Entgeltansprüche auf Grund von Unstimmigkeiten hinsichtlich der Einstufung verfallen, mangels schriftlicher Geltendmachung nach sechs Monaten. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleibt die dreijährige Verjährungsfrist des § 1486 ABGB aufrecht.