Lohnordnung Kinobetriebe Tirol, Arbeiter/innen, gültig ab 1.3.2018

Gültigkeit:
1.3.2018 - 30.6.2019
Gilt für:
Tirol

Zusatz zum Kollektivvertrag für die Lichtspieltheater Tirols 

Als Ergänzung zum Kollektivvertrag für die Lichtspieltheater Tirols wurde heute zwischen Younion_Die Daseinsgewerkschaft einerseits und der Wirtschaftskammer Tirol, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe andererseits vereinbart:

        Lohnordnung gültig ab 1.3.2018 bis 30.6.2019

Arbeitskategorie Monatslohn Wochenlohn Stundenlohn Überstunden-zuschlag 50%
Vorführerin:
bis zu 3 Berufsjahren 1.028,50 238,00 6,00 3,00
mit mehr als 3 Berufsjahren 1.081,70 250,00 6,30 3,20
Kassierin:
bis zu 3 Berufsjahren 1.028,50 238,00 6,00 3,00
mit mehr als 3 Berufsjahren 1.028,50 238,00 6,00 3,00
Vollbeschäftigte/r Arbeiterin Bedienerin, Platzanweiserin: 1.028,50 €238,00 6,00 3,00

Ausgleichszahlung:
Alle in den Tiroler Kinobetrieben beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten, unbesehen der kollektivvertraglichen Einstufung einen Mindestlohn, der jedenfalls einen Stundenlohn von € 6,00 ergibt. 


Innsbruck, 1. März 2018

Für die Wirtschaftskammer Tirol
Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Fachgruppe Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe

Georg Mayerhofer

Obmann

Dr. Bernhard Wanner

Geschäftsführer


Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
Younion_Die Daseinsgewerkschaft
Maria-Theresienstraße 11,1090 Wien
 

Ing. Christian Meidlinger

Vorsitzender

Angela Lueger

Vorsitzender Stellv.