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Lohnordnung Kinobetriebe Wien, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2025

Gilt für:
Wien

Kinoarbeiter/innen
Lohnordnung

A. Geltungsbereich

Diese Lohnordnung gilt:

räumlich: für das Gebiet des Bundeslandes Wien,

fachlich: für jene Wiener Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören

persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Wiener Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.

B. Lohngruppen

Die KinoarbeitnehmerInnen sind entweder der Lohngruppe I oder der Lohngruppe II zuzuordnen. Die Einstufung hat unter Berücksichtigung der Gesamtheit der zu verrichtenden Tätigkeiten und der dafür notwendigen
Qualifikation zu erfolgen. Die bei den Lohngruppen angeführten Tätigkeitsbezeichnungen gelten nur als Beispiel für gleichwertige Tätigkeiten.

Lohngruppe I: ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel
ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiter- (ohne einschlägigen Berufsabschluss),
Bediener-, Kinokassenkraft- und Kinobüffetkrafttätigkeiten verrichten.

Lohngruppe II: ArbeitnehmerInnen, die andere Tätigkeiten als jene der Lohngruppe I. ausführen. Für diese Tätigkeiten sind vertiefte Fachkenntnisse und längere praktische Arbeitserfahrung erforderlich. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Filmvorführ- oder Haustechniktätigkeiten (letztere mit einschlägigem Berufsabschluss) verrichten.

C. Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2025

Diese Lohnordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft und gilt bis 31. März 2026. Ab 1. April 2025 gelten ("neu") die nachstehenden Bruttomindeststundenlöhne.

Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte bis 31.3.2019zuletztneu ab 1.4.2025
Mehrfachfilmvorführer, der 7 Säle € 17,52 € 17,99 
Mehrfachfilmvorführer, der 3 Säle € 14,75 € 15,15 
Mehrsaalfilmvorführer in Ausbildung € 12,50 € 12,84 
Digitalfilmvorführer € 15,50  € 15,92
Digitalfilmvorführer in Ausbildung € 12,50 € 12,84 
Turnusvorführer € 11,82 € 12,14 
alle anderen Filmvorführer € 11,87  € 12,19
Kinoassistent € 11,33  € 11,65
Kassier und Büffetkraft € 9,50  € 9,77
Lohngruppe I (außer Kassa, Büffet) € 9,50  € 9,77

Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte ab 1.4.2019
zuletztneu ab 1.4.2025
Lohngruppe II € 15,50 € 15,92 
Lohngruppe I € 9,50 € 9,77 

Fehlgeldentschädigung:

Die Fehlgeldentschädigung steht Kinokassen- und Kinobüffetkräften zu. Bei Teilzeitbeschäftigten kann die Fehlgeldentschädigung entsprechend der Arbeitszeit aliquotiert werden. Die nachstehend angeführten Sätze verstehen sich als monatlicher Maximalbetrag.

  zuletzt neu ab 1.4.2025 pro Monat
im Einsaalkino € 39,83 € 40,95
in anderen Kinos € 48,92 € 50,29

Kleiderpauschale:

laut Punkt XVII, Abs. 3 Rahmen KV

  zuletzt neu ab 1.04.2025
Jacke / Sakko € 58,66 2x p.a. € 60,30 2x p.a.
Leibchen / Hemd € 35,21 2x p.a. € 36,20 2x p.a.


für die Wirtschaftskammer Wien
Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien

Mag. Christian Dörfler

FV-Obmann

Mag. Bernhard Gerstberger

FV-Geschäftsführer

Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Geschäftsführung

Ing. Christian Meidlinger

Vorsitzender

Angela Lueger

Vorsitzender-Stellvertreterin

Wien, im April 2025