Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2019
- Gilt für:
- Österreichweit
Lohntarif ab 1. Juli 2019
für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie
Lohngruppe | Stundenlohn in Euro |
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Lohngruppe I Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauchwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten und Maschinisten, qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter. | 8,54 |
Lohngruppe II Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen. | 8,00 |
Lohngruppe III Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei. | 7,75 |
Lohngruppe IV Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit | 7,52 |
Lohngruppe V Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte | 7,65 |
Lohngruppe VI Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit. | Wochenlohn 309,89 |
Lehrlingsentschädigungssätze ab 1. Juli 2019
a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit:
- Lehrjahr monatlich Euro 620,00
- Lehrjahr monatlich Euro 711,00
- Lehrjahr monatlich Euro 860,00
- Lehrjahr monatlich Euro 952,00
b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:
- Lehrjahr monatlich Euro 620,00
- Lehrjahr monatlich Euro 759,00