Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2019

Gilt für:
Österreichweit

Lohntarif ab 1. Juli 2019

für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie

LohngruppeStundenlohn in Euro
Lohngruppe I
Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauchwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten und Maschinisten, qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit,
angelernte Rauhwarenzurichter.
8,54
Lohngruppe II
Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen.
8,00
Lohngruppe III
Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche,
sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4).
Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei.
7,75
Lohngruppe IV
Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches.
Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit 
7,52
Lohngruppe V
Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte
7,65
Lohngruppe VI
Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit.
Wochenlohn
309,89

Lehrlingsentschädigungssätze ab 1. Juli 2019

a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit: 

  1. Lehrjahr monatlich Euro 620,00
  2. Lehrjahr monatlich Euro 711,00
  3. Lehrjahr monatlich Euro 860,00
  4. Lehrjahr monatlich Euro 952,00 

b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit: 

  1. Lehrjahr monatlich Euro 620,00
  2. Lehrjahr monatlich Euro 759,00