Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2023

Gilt für:
Österreichweit

Lohntarif gültig ab 1. Jänner 2023

für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie

LohngruppeStundenlohn
in Euro per 1.1.2023

Lohngruppe I
Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauchwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten und Maschinisten,
qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter.

9,52
Lohngruppe II
Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen.
9,19
Lohngruppe III
Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche,
sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4).
Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei.   
8,91
Lohngruppe IV
Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches.
Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit  
8,67
Lohngruppe V
Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte  
8,79
Lohngruppe VI
Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit.  
Wochenlohn 355,50

Lehrlingseinkommen ab 1. Jänner 2023

a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit:

  1. Lehrjahr monatlich Euro 692,00
  2. Lehrjahr monatlich Euro 793,00
  3. Lehrjahr monatlich Euro 958,00
  4. Lehrjahr monatlich Euro 1.062,00

b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:

  1. Lehrjahr monatlich Euro 692,00
  2. Lehrjahr monatlich Euro 847,00