Lohnordnung Ledererzeugende Industrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2024

Gilt für:
Österreichweit

Lohntarif gültig ab 1. April 2024

für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie

LohngruppeStundenlohn
in Euro per 1.4.2024
Lohngruppe I
Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauchwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten und Maschinisten,
qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter.
10,27
Lohngruppe II
Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführten Arbeiten beherrschen.
9,91
Lohngruppe III
Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen:
Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass-Schmieren und ähnliche,
sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4).
Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei.   
9,61
Lohngruppe IV
Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und ähnliches.
Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit  
9,35
Lohngruppe V
Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte  
9,48
Lohngruppe VI
Portiere und Nachtwächter bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit.  
Wochenlohn 383,23

Lehrlingseinkommen ab 1. April 2024

a) Lehrberufe mit vierjähriger Lehrzeit:

  1. Lehrjahr monatlich Euro 746,00
  2. Lehrjahr monatlich Euro 855,00
  3. Lehrjahr monatlich Euro 1.033,00
  4. Lehrjahr monatlich Euro 1.145,00

b) Lehrberufe mit zweijähriger Lehrzeit:

  1. Lehrjahr monatlich Euro 746,00
  2. Lehrjahr monatlich Euro 914,00