Rückzahlungstabelle Bauhandwerkerschüler
Rückzahlungsverpflichtung (§ 9 Bauhandwerker-KV)
Endet das Arbeitsverhältnis durch Selbstkündigung, verschuldete Entlassung oder einen vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einen pauschalierten Teil der Ausbildungskosten zurückzuzahlen, und zwar:
- bei Beendigung nach Abschluss der ersten Klasse: siehe Spalte 1
- Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Zwölftel ab
- bei Beendigung nach Abschluss der zweiten Klasse: siehe Spalte 2
- Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Vierundzwanzigstel ab.
- bei Beendigung nach Abschluss der dritten Klasse: siehe Spalte 3
- Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Sechsunddreißigstel ab.
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Spalte 1 Betrag in Euro |
Spalte 2 Betrag in Euro |
Spalte 3 | KV-Abschluss | |
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| ab 1.5.2025 | 880,00 | 1.760,00 | 2.640,00 | |
| ab 1.5.2026 | 911,68 | 1.823,36 | 2.735,04 | 3,60 % |