Rückzahlungstabelle Bauhandwerkerschüler
- Gilt für:
- Österreichweit
Rückzahlungsverpflichtung (§ 9 Bauhandwerker-KV)
Endet das Arbeitsverhältnis durch Selbstkündigung, verschuldete Entlassung oder einen vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einen pauschalierten Teil der Ausbildungskosten zurückzuzahlen, und zwar:
- bei Beendigung nach Abschluss der ersten Klasse: siehe Spalte 1
- Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Zwölftel ab
- bei Beendigung nach Abschluss der zweiten Klasse: siehe Spalte 2
- Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Vierundzwanzigstel ab.
- bei Beendigung nach Abschluss der dritten Klasse: siehe Spalte 3
- Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Sechsunddreißigstel ab.