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Rückzahlungstabelle Bauhandwerkerschüler

Räumlicher Geltungsbereich:
Österreichweit

Rückzahlungsverpflichtung (§ 9 Bauhandwerker-KV)

Endet das Arbeitsverhältnis durch Selbstkündigung, verschuldete Entlassung oder einen vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einen pauschalierten Teil der Ausbildungskosten zurückzuzahlen, und zwar:

  • bei Beendigung nach Abschluss der ersten Klasse: siehe Spalte 1
    • Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Zwölftel ab
  • bei Beendigung nach Abschluss der zweiten Klasse: siehe Spalte 2
    • Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Vierundzwanzigstel ab.
  • bei Beendigung nach Abschluss der dritten Klasse: siehe Spalte 3
    • Dieser Betrag sinkt monatlich um ein Sechsunddreißigstel ab.
  Spalte 1
Betrag in Euro
Spalte 2
Betrag in Euro

Spalte 3
Betrag in Euro

KV-Abschluss    
ab 1.5.2025880,001.760,002.640,00
ab 1.5.2026911,681.823,36  2.735,04 3,60 %