Zusatzkollektivvertrag Corona-Zulage Hotel- und Gastgewerbe, Arbeiter/innen / Angestellte, gültig für November 2020

Gültigkeit:
1.11.2020 - 30.11.2020
Gilt für:
Österreichweit

Zusatzkollektivvertrag für die Arbeiter/innen und Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe über die Gewährung der Corona Zulage

I. Geltungsbereich

Zusatzkollektivvertrag zu den Kollektvverträgen für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe abgeschlossen zwischen dem Fachverband Gastronomie und dem Fachverband Hotellerie, beide 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, einerseits und der Gewerkschaft vida, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Wirtschaftsbereich Glücksspiel/Tourismus/Freizeit 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 andererseits.

II. Corona - Zulage

Lehrlinge und Arbeiter, welche dem Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für  Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe sowie Lehrlinge und Angestellte welche dem  Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe unterliegen und im Monat November 2020 in Kurzarbeit beschäftigt sind[1], haben für die dieses Kalendermonat, unabhängig vom Beschäftigungsausmaß, Anspruch auf eine Corona­ Zulage gem. § 124b Z 350 EStG 1988 iVm § 49 Abs. 3 Z 30 ASVG, § 16 Abs. 14 KommStG und
§ 41 Abs. 4 lit. g FLAG (Befreiung von Lohnsteuer, Sozialversicherung, Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond) in Höhe von 100 Euro netto pro Monat. Umfasst die Kurzarbeit im Betrieb bzw. Betriebsteil keinen vollen Kalendermonat, so steht die Corona-Zulage in diesem Monat aliquot[2] zu. Arbeiter und Angestellte ohne Entgeltanspruch gegenüber dem Arbeitgeber (z.B. Langzeitkrankenstand, Karenz usw.) haben keinen Anspruch auf die Corona-Zulage.

[1] Davon erfasst sind daher Arbeitnehmer/innen die von einer abgeschlossenen Sozialpartnervereinbarung zur Corona-Kurzarbeit (Formularversion 8.0) erfasst sind und im November wegen Kurzarbeit einen Arbeitsausfall erleiden.

[2] Berechnungsbeispiel für 20 Kalendertage Kurzarbeit im  November – aliquoter Anteil an der Zulage: € 100/30 x 20 kaufmännisch gerundet auf eine Dezimalstelle.

III. Fälligkeit

Die Corona-Zulage ist zusammen mit der Auszahlung des jeweiligen Monatsgehalts/Monatslohns fällig. Auf Grund der AMS KUA III Richtlinie (AMF/24-2020) ist eine Refundierung nur bei einer Auszahlung für die Monat November 2020 möglich.

IV. Lockdown-Verlängerung

Sollten Beherbergungsbetriebe und/oder Betriebsstätten des Gastgewerbes über den 30.11.2020 hinaus gleichwertigen Einschränkungen unterliegen, wie jene, die in der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung (BGBl. II Nr. 463/2020) bzw. der COVID-19 Notmaß­nahmenverordnung (BGBl. II Nr. 479/2020) vorgesehenen sind (sog. Lockdown) und die ab 1.12.2020 gültige Bundesrichtlinie Kurzarbeitsbeihilfe (KUA-COVID-19) eine gleichwertige Refundierung vorsehen, erklären sich die Sozialpartner bereit neuerlich einen entsprechenden Zusatzkollektivvertrag abzuschließen. Eine neuerliche Refundierung an den/die Arbeitgeber/in ist hierfür ebenso Voraussetzung wie die Weiterleitung an die Arbeitnehmer/innen.

V. Empfehlung der Sozialpartner

Für Arbeitnehmer/innen, die nicht in Kurzarbeit sind, empfehlen die Sozialpartner die Corona Zulage ebenfalls zu gewähren, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betriebes dies ermöglichen.

VI. Gültigkeit

Dieser Zusatzkollektivvertrag hat eine Geltungsdauer von 1.11.2020 bis 30.11.2020.


Wien, am 16.11.2020

FACHVERBAND GASTRONOMIE

Maria Pulker

Obfrau

Dr. Thomas Wolf

Geschäftsführer


FACHVERBAND HOTELLERIE

Mag. Susanne Kraus-Winkler

Obfrau

Mag. Maria Schreiner

Geschäftsführerin


GEWERKSCHAFT vida
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1

Roman Hebenstreit

Vorsitzender

Bernd Brandstetter

Bundesgeschäftsführer 


Berend Tusch

Fachbereichsvorsitzender

Andreas Gollner

Fachbereichssekretär


GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK,  JOURNALISMUS,  PAPIER
1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1

Barbara Teiber, MA

Vorsitzende

Karl Dürtscher

Geschäftsbereichsleiter
Interessenvertretung