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Teilnehmende der Veranstaltung mit Hemma Sampl im Vordergrund
© WKK I Manfred Schusser

Rechtssicherheit für Vereine: Großes Interesse an Infoabend in Feldkirchen

Zahlreiche Vereine, Gemeinden und Organisationen informierten sich in der WK- Bezirksstelle Feldkirchen über die rechtlichen Rahmenbedingungen gastronomischer Tätigkeiten. Im Mittelpunkt standen Praxisbeispiele, klare Abgrenzungen zur Gewerbeordnung und Fragen zur sogenannten 72-Stunden-Regel.

Lesedauer: 3 Minuten

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25.02.2026

Wenn Vereine Feste veranstalten oder einen Ausschank betreiben, bewegen sie sich rechtlich oft in einem sensiblen Bereich. Die Bezirksstelle Feldkirchen lud daher gemeinsam mit der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft zur Informationsveranstaltung „Gastronomische Tätigkeit von Vereinen – rechtliche Grundlagen und praktische Beispiele“ ein. Vertreten waren unter anderem Feldkirchens Bürgermeister Martin Treffner, Gnesaus Bürgermeister Erich Stampfer mit Amtsleiterin Brigitte Böhme, aus St. Urban Amtsleiterin Petra Morak, aus Albeck Amtsleiter René Gwenger sowie Bezirksfeuerwehrkommandant Werner Puggl. Zahlreiche Vereinsfunktionär:innen aus dem gesamten Bezirk nutzten die Gelegenheit zur Information und zum Austausch.

Teilnehmende der Infoveranstaltung
© WKK I Manfred Schusser v.l.: Gwenger, Sampl, Kert, Hoffmann, Stampfer, Puggl, Böhme, Treffner, Morak, Jilka

Wann braucht ein Verein eine Gewerbeberechtigung?

Guntram Jilka, Fachgruppengeschäftsführer der Gastronomie, und Hemma Sampl, von der WK-Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, erläuterten anhand konkreter Beispiele, wann eine gastronomische Tätigkeit vorliegt und ab welchem Umfang eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Besonders im Fokus standen Fragen zur Regelmäßigkeit von Ausschank, zur Ertragsabsicht und zur Abgrenzung zwischen freiem und reglementiertem Gastgewerbe.

Auch die Voraussetzungen für eine Ausnahme im Rahmen der 72-Stunden-Regel bei gemeinnützigen Veranstaltungen wurden verständlich erklärt. 

Dabei wurde deutlich: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Entscheidend ist, ob eine Tätigkeit regelmäßig, selbstständig und mit Ertragsabsicht erfolgt – und ob sie das Erscheinungsbild eines Gastgewerbes aufweist. Auch Fragen zur Gemeinnützigkeit, zur Gewerbeanmeldung und zur Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers wurden umfassend behandelt. 

Transparenz und Fairness

Unsere Vereine leisten einen enorm wichtigen Beitrag für das gesellschaftliche Leben im Bezirk. Gleichzeitig braucht es klare Rahmenbedingungen, damit Fairness gegenüber der gewerblichen Gastronomie gewahrt bleibt. Mit solchen Informationsangeboten schaffen wir Transparenz und Rechtssicherheit.“ Klaus Kert, WK-Bezirksstellenleiter von Feldkirchen, fügte hinzu: „Vereine sind tragende Säulen unserer Gemeinden. Umso wichtiger ist es, dass Verantwortliche gut informiert sind und ihre Veranstaltungen rechtlich korrekt durchführen können.“ Die Veranstaltung zeigte einmal mehr den hohen Informationsbedarf und die Bedeutung des Dialogs zwischen Gemeinden, Vereinen und Wirtschaft im Bezirk Feldkirchen.

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