Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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KWF-Produkt „KLEINST.Invest geändert

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04.03.2024

Von der Landesförderstelle KWF ist seit Mitte des Vorjahrs das Produkt „KLEINST.Invest“ verfügbar. Im Rahmen dieses Produkts werden Investitionen ab EUR 10.000,-, die ins Anlagevermögen aktiviert und von Kleinstunternehmen getätigt werden, mit einem Zuschuss von 10 % gefördert. Jungunternehmer (innerhalb der ersten drei Jahre ihrer Tätigkeit) bekommen zusätzlich 5 %. Ein Kleinstunternehmen weist weniger als 10 Mitarbeiter auf Basis Vollzeitäquivalent auf und weniger als EUR 2 Mio. Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die Unternehmen müssen einen bestimmten Mindestumsatz bzw. Betriebseinnahmen nachweisen (außer Jungunternehmer)

Nicht förderbar sind unter anderem Grundstücke und Verkehrs- und Transportmittel sowie Arbeitsgeräte und Baumaschinen mit Straßenzulassung. Maximal werden EUR 100.000,- an förderbaren Kosten anerkannt. Die Gesamtprojektkosten dürfen EUR 150.000,- nicht überschreiten.

Neu ist, dass es nun eine zusätzliche Förderung von 10 % für Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe mit Vollsortiment gibt. Ebenso neu ist, dass ein Konjunkturbonus von 10 % automatisch hinzukommt, wenn das Projekt grundsätzlich gefördert wird (solange Budget verfügbar ist).

Ein Förderantrag ist vor Projektbeginn auf der Homepage des KWF einzubringen.

Nach erfolgter Antragstellung erhält man nur eine automatisierte Eingangsbestätigung. Eine Entscheidung, ob eine Förderung erfolgt, gibt es erst nach Projektumsetzung.

Das Programm (und Antragsmöglichkeit) ist hier verfügbar:


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