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Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Fördermöglichkeit für Weiterbildung von Mitarbeitern

Lesedauer: 1 Minute

14.09.2024

Das Budget für die „Skills Schecks“ der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist ausgeschöpft. Hier wurden Weiterbildungen von Mitarbeitern in den Themen ökologischer Wandel und Digitalisierung mit 80 % der Kosten gefördert. Eine Neuauflage dieses Programms ist aber angekündigt.

Es gibt aber andere Fördermöglichkeiten, insbesondere die „Qualifizierungsförderung für Beschäftigte“. Hier existiert eine Variante, die über das AMS beantragt wird und eine, die die Abteilung 11 des Amtes der Kärntner Landesregierung abwickelt.

Der wesentliche Unterschied liegt im Kreis der förderbaren Mitarbeiter. Abhängig vom Alter und der höchsten abgeschlossenen Ausbildung ist entweder das AMS oder das Land Kärnten zuständig.

Beim Land werden nur Bildungsmaßnahmen gefördert, die in bestimmte Bereiche fallen (z.B. Technologieentwicklung, Industrie 4.0, Robotik) und die Ausbildung muss bei einem anerkannten Bildungsträger absolviert werden.

Beim AMS sind auch Personalkosten förderbar (ab der 25. Kursstunde). Nicht alle Ausbildungen sind förderbar, z.B. gibt es keine Fördermöglichkeit für reine Produktschulungen.

Wesentlich ist die rechtzeitige Antragstellung durch den Arbeitgeber.

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