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Braune Lederbrieftasche auf der stufiger roter Pfeil positioniert ist, umgeben von kleinen Modellen von Häusern, Miniatureinkaufswagen und Glühbirnen auf blauem Untergrund
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Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss nur bis 2. November möglich

Lesedauer: 1 Minute

13.09.2024

Zur Abfederung der erhöhten Energiekosten im heurigen Jahr gibt es den Energiekostenzuschuss II. Anders als beim Energiekostenzuschuss für das Vorjahr sind nun weitere Energieträger wie Heizöl oder Pellets erstattungsfähig. Die Fördersätze werden erhöht. Es gibt fünf Stufen. In der ersten Stufe, die für die meisten Betriebe in Frage kommen wird, beträgt der Fördersatz 50 %. Die Richtlinie mit den Details ist noch nicht verfügbar.

Den Antrag können grundsätzlich alle Unternehmen stellen. Wie im Vorjahr wird es aber auch dieses Mal eine Untergrenze geben, ab der der Zuschuss ausgezahlt wird.

Um später den eigentlichen Antrag stellen zu können, ist es unbedingt erforderlich, bis zum 2. November 2023 eine Voranmeldung auf der Internetseite des AWS-Fördermanagers (die AWS ist die abwickelnde Förderstelle) zu machen. Es empfiehlt sich eine rasche Voranmeldung, da das Prinzip first come/ first served gilt und das Antragsfenster in der Reihenfolge der Voranmeldungen zugeteilt wird.

Die bisher vorliegenden Informationen zum Energiekostenzuschuss sind hier verfügbar.

Hier geht es zur Voranmeldung.

Hinweis
Achtung: eine Antragstellung ohne vorherige Voranmeldung ist nicht möglich!


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