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Geschäftsstelle der Landesinnung Bau

Arbeitsrecht Bauindustrie und Baugewerbe

Branchenrecht Bau

Lesedauer: 2 Minuten

24.04.2024

Kollektivvertrag

Die Kollektivverträge für Arbeitnehmer im Baugewerbe und in der Bauindustrie werden zwischen der Bundesinnung Bau, dem Fachverband der Bauindustrie und der Gewerkschaft Bau-Holz (Arbeiter) sowie der Gewerkschaft der Privatangestellten (Angestellte) abgeschlossen.

Arbeitszeit

Wegzeiten

Siehe dazu die Entscheidung des OGH vom 17.3.2004 zu 9 ObA 109/03z

Flexible Arbeitszeiten

Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie in den Kollektivverträgen.

Arbeitszeitkalender

Für die im Kollektivvertrag verankerten Arbeitszeitmodelle "kurze/lange Woche" sowie "lange/lange/kurze Woche" wird von den Bau-Sozialpartnern jährlich im Vorhinein eine Empfehlung für die Wocheneinteilung herausgegeben.

Kündigungsfristen für Bauarbeiter

Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber die Kündigungsfristen und -termine für Arbeits­ver­hältnisse von Arbeitern neu geregelt und an jene der Angestellten angeglichen (BGBl I 2017/153). Die Neuregelung hätte ursprünglich bereits Anfang 2021 in Kraft treten sollen, doch wurde – ohne sonstige inhaltliche Änderung – das In-Kraft-Treten zunächst auf den 1. Juli 2021 (BGBl I 2020/131) und zuletzt auf den 1. Oktober 2021 (BGBl I 2021/121) verschoben.

Für Saisonbranchen sieht die Gesetzesbestimmung eine Ausnahmeregelung vor, wonach im Kollektivvertrag abweichende Regelungen festgelegt werden können. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Bestimmungen über die „Lösung des Arbeitsverhältnisses“ laut § 15 Kollektivvertrag für Bauin­dustrie und Baugewerbe auch nach dem 1. Oktober 2021 unverändert anzuwenden sind.

Nähere Details zur Neuregelung der Kündigungsfristen und -termine 

Arbeitssicherheit

Sicherheit auf Baustellen ist eine wichtige Grundlage für gesundes Personal, effiziente Arbeitsabläufe und qualitativ hochwertige Bauleistungen. Um den Baubetrieben für die verschiedenen Bereiche der Arbeitssicherheit, wie z.B. Bauarbeiterschutzverordnung, Evaluierung, Bauarbeitenkoordination, etc., sowohl Überblick als auch Detailwissen zu vermitteln, gibt die Geschäftsstelle Bau eine Reihe von Publikationen zu diesem Thema heraus.

Bauarbeiter-Urlaubs-und Abfertigungsgesetz

Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) regelt die Urlaubs- und Abfertigungsansprüche jener Arbeiter (nicht aber der Angestellten), die in Betrieben beschäftigt werden, die dem BUAG unterliegen (zB Baumeisterbetriebe, Erdbaubetriebe).

Link zur BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse)

Link zur BUAK-BVK (BUAK Betriebliche Vorsorgekasse GesmbH)

Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz

Das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz (BSchEG) regelt die Ansprüche jener Arbeiter, die in Betrieben, die dem BSchEG unterliegen (zB Hoch- und Tiefbaubetriebe, Erdbaubetriebe), beschäftigt sind, und wegen Schlechtwetter einen Einkommensausfall erleiden. Der Schlechtwetterbeitrag wird von der Gebietskrankenkasse eingehoben, die Rückerstattung der Beträge erfolgt über die BUAK.

Ausbildungsumlage

Die Ausbildungsumlage wird gemäß § 125 WKG im Auftrag und für Rechnung der Bundesinnung Bau und des Fachverbandes der Bauindustrie von der BUAK eingehoben. Die Höhe der Ausbildungsumlage wird in der Gebührenordnung des jeweiligen Fachverbandes bestimmt. Die jeweilige Höhe der Ausbildungsumlage finden Sie auf der Homepage der BUAK.

Bundesheer und Zivildienst

Hier finden Sie unser Merkblatt für Arbeitgeber in Bauindustrie und Baugewerbe betreffend arbeitsrechtliche Auswirkungen Bundesheer und Zivildienst.