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Person in Arbeitskleidung mit Schutzhelm und Warnweste montiert Solarpanele.
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Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung

Zulässigkeit von Plug-In Photovoltaikanlagen

Welche technischen Anforderungen gelten für Stromerzeugungseinrichtungen?

Lesedauer: 1 Minute

06.11.2025

Technische Regel für Stromerzeugungseinrichtungen

Die österreichische elektrotechnische Norm OVE E 8101:2019-01-01 entspricht sowohl strukturell als auch technisch gleichwertig dem von CENELEC ratifizierten europäischen Harmonisierungsdokument HD 60364 (Reihe) "Errichten von Niederspannungsanlagen", unter Beibehaltung des etablierten nationalen Schutzkonzepts und stellt derzeit die anerkannte Regel der Technik für Errichtung von elektrischen Anlagen in Österreich da.

Anforderungen an elektrische Niederspannungsanlagen

Die Norm OVE E 8101 enthält Anforderungen für die Planung, Errichtung und Prüfung von elektrischen Niederspannungsanlagen für den nationalen Bereich. Diese Anforderungen dienen dem Schutz von Personen, Nutztieren und Sachwerten vor Gefahren und Beschädigungen, die bei bestimmungsgemäßer Nutzung elektrischer Niederspannungsanlagen entstehen können.

Außerdem tragen diese Anforderungen zum Erhalt der ordnungsgemäßen Funktion bei und gelten beispielsweise für Wohnungen und Wohngebäude gleichermaßen, wie für Gewerbe und Industrie, Bürogebäude, landwirtschaftliche Anwesen, Fertigteilgebäude, PV-Anlagen, Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen und zugehörige elektrische Anlagen.

Die in dieser Bestimmung enthaltenen Maßnahmen haben zum Ziel, das Risiko möglichst gering zu halten; in jedem Fall kleiner als das höchste vertretbare Risiko.

Anforderungen für das Verbinden von Stromerzeugungseinrichtungen

In Teil 5 dieser elektrotechnischen Norm (Auswahl, Montage und Installation elektrischer Betriebsmittel) werden zusätzliche Anforderungen für das Verbinden von Stromerzeugungseinrichtungen (photovoltaische Zellen) im Parallelbetrieb mit einem Verteilungsnetz festgelegt.

Grundsätzlich müssen derartige Einrichtungen auf der Versorgungsseite aller Schutzeinrichtungen für die Endstromkreise angeschlossen werden.

Es besteht zwar eine Ausnahme für einen Anschluss auf der Lastseite der Endstromkreise, jedoch ist hier vorab die Anlage einer Prüfung durch einen hierfür befugten Elektrotechniker zu unterziehen, um die gestellten Anforderungen hinsichtlich Strombelastbarkeit und Bemessungsstrom sicherzustellen.

Unabhängig davondürfen jedenfalls Stromerzeugungseinrichtungen nicht mittels eines Steckers und einer Steckdose mit dem Endstromkreis verbunden werden. (OVE E 8101:2019-01-01/551.7.2/ii).

Zusammenfassung

Aus dieser anerkannten Regel der Technikergibt sich somit, dass ein Verwenden von steckerfertigen Plug&Play Lösungen für Stromerzeugungseinrichtungen jedenfalls nicht zulässig ist.


Hinweis
Die Norm OVE E 8101 ist beim Österreichischen Verband für Elektrotechnik erhältlich.

Diese Information entspricht dem derzeitigen Rechts- und Informationsstand. Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des Autors, des Herausgebers oder der Wirtschaftskammern Österreichs ausgeschlossen ist. Sprachliche Formulierungen in männlicher Form gelten gleichermaßen für beide Geschlechter.

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