An einer schwarzen Stange sind links und rechts jeweils ein Metallnapf befestigt. In jeden Napf steckt ein mittelgroßer, heller Hund seine Schnauze
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Lebensmittelgewerbe, Landesinnung

Fütterungsarzneimittel

Fütterungsarzneimittel, Tierarzneimittelkontrolle, Rückstände und Höchstmengen pharmakologischer Stoffe, Tierimpfstoffe

Lesedauer: 1 Minute

16.05.2025

Übersicht der rechtlichen Bestimmungen zu Fütterungsarzneimitteln, dem Arzneimittelgesetz, der Tierarzneimittel- und Rückstandskontrolle.

Fütterungsarzneimittelbetriebsordnung
FAMBO 2006 (BGBl II 394/2006)
Letzte Änderung: 1.11.2006

Arzneimittelgesetz
AMG (BGBl. 185/1983 idgF)
Letzte Änderung: 14.2.2022, BGBl. I 8/2022

Tierarzneimittelkontrollgesetz
TAKG (BGBl. I 28/2002 idgF)
Letzte Änderung: 14.6.2018, BGBl. I 37/2018

gilt ab 28.1.2022:

Tierarzneimittel - Verordnung
Verordnung (VO (EU) 2019/6) über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der RL 2001/82/EG
Letzte Änderung: 2.6.2022

Rückstandshöchstwerte für pharmakologisch wirksame Stoffe
Verordnung (VO (EU) 37/2010) über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstwerte in Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Letzte Änderung: 13.4.2022

Gemeinschaftsverfahren - Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe
Verordnung (VO (EU) 470/2009) über die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens für die Festsetzung von Höchstmengen für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs
Letzte Änderung: 19.6.2015

Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe - Risikobewertung und Risikomanagement
Verordnung (VO (EU) 2018/782) zur Festlegung der Grundsätze zur Methodik der Risikobewertung und der Empfehlung für das Risikomanagement gemäß der VO (EG) 470/2009
Letzte Änderung: 29.5.2018

Kriterien für die Extrapolation von Werten pharmakologischer Rückstandshöchstmengen
Verordnung (VO (EU) 2017/880) mit Regelungen über die Anwendung einer Rückstandshöchstmenge, die für einen pharmakologisch wirksamen Stoff in einem bestimmten Lebensmittel festgelegt wurde, auf ein anderes von derselben Tierart stammendes Lebensmittel bzw. die Anwendung einer Rückstandshöchstmenge, die für einen pharmakologisch wirksamen Stoff in einer oder mehreren Tierarten festgelegt wurde, auf andere Tierarten, gem. VO (EG) 470/2009
Letzte Änderung: 23.5.2017

Kokzidiostatika und Histomonostatika
Verordnung (VO (EG) 124/2009) zur Festlegung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die in Lebensmitteln aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für Nichttierzielarten vorhanden sind
Letzte Änderung: 3.4.2020

Veterinär-Arzneispezialitäten-Anwendungsverordnung 2010
(BGBl. II 259/2010 idgF)
Letzte Änderung: 22.5.2017 (BGBl. II 137/2017)

Tiergesundheitsdienst – Verordnung 2009
TGD-VO (BGBl. II 434/2009 idgF)
Letzte Änderung: 1.1.2010

Tierimpfstoff - Anwendungsverordnung 2022
Verordnung über die Anwendung von in Österreich nicht zugelassenen Tierimpfstoffen gegen anzeigepflichtige Tierseuchen oder veterinärrechtlichen Regelungen unterliegende Tierkrankheiten (Tierimpfstoff-Anwendungsverordnung 2022, BGBl. II 206/2022 idgF)
Letzte Änderung: 31.5.2022

Tierimstoff - Umwidmungsverordnung 2017
Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Umwidmung von Tierimpfstoffen (BGBl. II 169/2017 idgF)
Letzte Änderung: 21.5.2019 (BGBl. II 126/2019)


Alle Rechtsauskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund der zum jeweiligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen erteilt. Die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe übernimmt jedoch für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Auskünfte keine Haftung.

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