Ausbrüche der Beulenpest (Lumpy Skin Desease)
Die Beulenpest (Lumpy Skin Disease) rückt näher an Österreich heran und stellt eine ernstzunehmende Bedrohung für unsere Rinderbestände dar. Umso wichtiger ist es, über die aktuelle Lage und notwendige Schutzmaßnahmen informiert zu bleiben, um eine Einschleppung zu verhindern und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
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Am 1. Juli 2025 wurden in Sardinien (Italien) und am 29. Juni 2025 in Auvergne-Rhone-Alpes (Frankreich) Ausbrüche der Beulenpest (Lumpy Skin Disease) festgestellt. Vermutlich gelangten infizierte Vektoren durch Saharawinde von Tunesien nach Sardinien. Über Tierbewegungen breitete sich die Erkrankung anschließend in die Lombardei und andere Regionen aus.
Laufende Infos zur BeulenpestFakten zur Beulenpest (Lumpy Skin Desease)
- Die LSD ist eine Erkrankung die Rinder, Büffel, Bisons (und exotische Wiederkäuer) befällt und mit hohem wirtschaftlichem Schaden einhergeht. Der Mensch erkrankt nicht.
- Der Erreger ist ein Pockenvirus, der durch zahlreiche Vektoren übertragen wird (Milben, Gnitzen, Beißfliegen).
- Symptome: Beulen vor allem an Kopf, Hals und Euter, Fieber, Leistungsverlust, Gewichtsabnahme
- Inkubationsdauer: 1 bis 5 Wochen
- Erkrankungsrate: 45 Prozent, Ausfallsrate: 10 Prozent
- Desinfektion: schwer zu bekämpfen, das Virus befindet sich unter anderem in Häuten, Krusten, Samen, Schleimhäuten und kann sich im Stallmist bis zu 6 Monaten halten; Desinfektionsmittel: stark sauer oder stark alkalisch
- Bekämpfung: Keulung des gesamten Bestandes, Impfung für umliegende Betriebe
- Vorbeugung: Vektorenschutz! (Impfung ist derzeit nicht in Österreich zugelassen)
Maßnahmen der Behörde
Derzeit werden Maßnahmen für Österreich anhand des europäischen Rechtes (eventuelle Impfung) und globaler Vorgaben (Errichtung einer Hochrisikozone 20 Kilometer anschließend zu betroffenem Land/Gebiet) ausgearbeitet. In Italien gibt es ein Verbringungsverbot von Rindern und Schafen und Ziegen (sofern diese mit Rindern gemeinsam gehalten wurden) aus den betroffenen Gebieten.
Bei einem Ausbruch in Österreich ist die Verbringung von Tieren, Fleisch, Milch, Rohmilchprodukten und Rohfleischprodukten nicht mehr möglich und kann unseren Export nachhaltig schädigen
Um einen Ausbruch in Österreich zu verhindern hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz diese Kundmachung veröffentlicht.
Grundsätzlich haben Transporteure, die Tiere einbringen - unerheblich ob die Tiere zur Schlachtung bestimmt sind oder nicht - das Transportfahrzeug zu reinigen und zu desinfizieren. Die Reinigung und Desinfizierung muss dokumentiert werden.
Danach haben Transporteure sofort in den Mitgliedsstaat zurückzufahren, aus dem Sie kommen.
Tiere, die in einen Bestand eingebracht werden, müssen 28 Tage in Quarantäne gehalten werden.
Tiere, die zur Schlachtung eingebracht werden, müssen vorangemeldet werden (automatisch via TRACES und bei der zuständigen amtstierärztlichen Behörde), beim Abladen muss ein Tierarzt/eine Tierärztin anwesend sein, um eine klinische Untersuchung durchführen zu können. Nach der Schlachtung muss – sofern kein Quarantänestall vorhanden ist – gereinigt und desinfiziert werden (analog zur Kundmachung zur Bekämpfung der MKS).
Diese Kundmachung wirkt prophylaktisch, da seit 1. April 2025 lediglich 8 Sendungen mit insgesamt 20 Rindern in Nutztierbestände eingebracht wurden, und für ganz Italien und Frankreich, da man nicht sagen kann, wie sich die Vektorenaktivität entwickelt.