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Portait eines Kalbes auf der Weide
© bilanol | stock.adobe.com
Agrarhandel, Landesgremium

Lange Beförderung von Tieren

Nähere Bestimmungen zu Transportfähigkeit, Transportmittel und zusätzliche Bedingungen für lange Beförderungen von Tieren sind veröffentlicht worden.

Lesedauer: 1 Minute

23.09.2024

Der Fokus der neuen Verordnung liegt auf den Bereich Kälbertransporte und Langstreckentransporte. So sind Kälber an Tränkevorrichtungen vor Beginn des Transportes zu gewöhnen. Die Tiere müssen alle 9 Stunden mit Milch(austauscher) gefüttert werden. Die alleinige Tränkung mittels Wasser oder Elektrolytlösung über Nippeltränken ist untersagt.

Kälber dürfen auch in Kurzstrecke, sobald die Tiere im innergemeinschaftlichen Handel in andere Länder verbracht werden, nur in Langstreckentransportern geführt werden.

Die Anforderungen an Transporter zum Transport außerhalb Österreichs wurden um Vorgaben zu den Tränken (Höhe passend zur Tierart, Anzahl etc.) erweitert. Nationale Kurzstrecken sind davon nicht betroffen. Hier wurde eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2025 eingeräumt. 

Langstreckentransporte

Hier wurden bereits Erlässe in die Verordnung eingearbeitet. Der Antrag zum Transport in Drittstaaten muss bei regelmäßig gefahrenen Routen mind. 14 Tage und bei nicht regelmäßig gefahrenen Routen 4 Wochen vorher gestellt werden. Die Vorgaben zur Retrospektivkontrolle mit Fotobeweisen wurde ebenfalls in die Verordnung eingebaut, sowie der Transport bei übermäßig heißen und kalten Tagen. Der Transport darf nur bei einer Tageszeit stattfinden, in der es unter 30°C hat und nur dann durchgeführt werden, wenn die Außentemperatur unter 30°C liegt oder der Transporter klimatisiert wird.

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