Schaf streckt Zunge heraus
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Agrarhandel, Landesgremium

Pest der kleinen Wiederkäuer

Nach der Einschleppung der Pest der kleinen Wiederkäuer wurden Importe aus Ungarn und Rumänien untersagt, aus Bulgarien und Griechenland dringend abgeraten; für Schlachttiere gelten strengere Kontrollen und Hygienevorgaben zum Schutz Österreichs.

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26.03.2025

Zwei Wiederkäuer wurden nach Österreich gebracht und positiv auf die Pest der kleinen Wiederkäuer getestet. Eine Verbringung von Schafen und Ziegen aus Ungarn und Rumänien nach Österreich wurde daher auf unbestimmte Zeit untersagt. Die Empfehlung diese Tierkategorien aus Bulgarien und Griechenland nicht nach Österreich zu verbringen, bleibt aufrecht. 

Sobald der Verdacht besteht, dass die Tiere aus den genannten Ländern stammen (und womöglich noch ohne TRACES oder Viehverkehrsschein bzw. von privaten Personen gebracht werden), muss eine Meldung an die Veterinärbehörden erfolgen. Die Tierseuche ist hochinfektiös, eine Sperre von einzelnen Betrieben und gegebenenfalls mehreren Regionen Österreichs muss verhindert werden.

Darüber hinaus wird von Einbringen von Schlachttieren aus Griechenland und Bulgarien nicht empfohlen. Bei diesen Sendungen werden daher auch strengere Maßnahmen seitens der Veterinärbehörden durchgeführt: 

  • Das Verbringen über mehrere Sammelstellen wird untersagt, die Tiere dürfen maximal auf einer Sammelstelle gewesen sein
  • Die Tierkennzeichnung am Tier muss bereits nachweislich am Heimatbetrieb durchgeführt werden (ev. über Videos, Fotos)
  • PCR- Test am Herkunftsland ist verpflichtend (7 Tage gültig) und dem Hochladen der Prüfberichte im TRACES – Kosten müssen vom Händler getragen werden
  • Die Schlachtung erfolgt in Österreich als Sonderschlachtung (kein Kontakt mit anderen Tieren im Wartestall!)
  • Nachweisliche Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge
  • Es darf nur eine Destination in Österreich angefahren werden, weitere Transporte mit demselben Fahrzeug sind nicht gestattet
  • Die Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten im Schlachthof wird von den Veterinärbehörden strenger kontrolliert
  • Die angelieferten Schlachttiere werden weiterhin stichprobenartig mittels PCR- Test und auf Kennzeichnung kontrolliert. 

Bei Zweifeln behält sich die Veterinärbehörde vor Tiere zur Schlachtung nicht zuzulassen. Die Maßnahmen sollen den Freiheitsstatus Österreichs sicherstellen.

Schreiben vom Bundesministerium

Amtsblatt für Sofortmaßnahmen Maßnahmen ausführlicher erklärt