Griffstücke als wesentliche Bestandteile
Das BMI plant, in der nächsten Waffengesetznovelle Griffstücke von Schusswaffen als registrierungspflichtige Teile einzustufen.
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Das BMI beabsichtigt in der nächsten Waffengesetznovelle die Griffstücke einer Schusswaffe als registrierungspflichtige wesentliche Bestandteile dieser einzustufen. Im § 2 WaffG wird auch das Merkmal "gasdruckbelaste" wegfallen.
In der Regel ist zwar eine Übergangsbestimmung zu erwarten, welche die Möglichkeit einer nachträglichen Meldung bereits im Besitz befindlicher bisher nicht registrierungspflichtiger Griffstücke für eine bestimmte Periode vorsieht. Details dazu sind aber nicht bekannt.
Aktueller Hinweis: Neulich gab es ein landesgerichtliches Urteil wo ein Waffenhändler, wegen in erster Linie bezogen auf die bewilligte Anzahl von Schusswaffen bzw. wesentlicher Bestandteile rechtswidriger Überlassung und Registrierung, mit einer Freiheitsstrafe in Dauer von 6 Monaten (bedingt) verurteilt worden ist.
Wir halten es daher gerade jetzt für besonders wichtig, dass Kund:innen, die solche Bestandteile von Ihnen erwerben wollen, von der geplanten Novelle informiert werden.