
EU vereinfacht die EUDR
Die EU-Kommission hat neue Leitlinien veröffentlicht, die Unternehmen Wiederverwendung von Erklärungen, Jahresmeldungen und Klarstellungen bei Pflichten ermöglichen - für weniger Aufwand und mehr Effizienz.
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Seitens der Kommission wurden neue EUDR-Leitlinien veröffentlicht bzw. eingeführt. Die im Dokument enthaltenen Vereinfachungsmaßnahmen können folgendermaßen zusammengefasst werden:
- Große Unternehmen können bestehende Sorgfaltserklärungen wiederverwenden, wenn Waren, die zuvor auf dem EU-Markt waren, wieder eingeführt werden. Dies bedeutet, dass weniger Informationen im IT-System übermittelt werden müssen.
- Ein:e Bevollmächtigte:r kann nun im Namen von Mitgliedern von Unternehmensgruppen eine Sorgfaltserklärung vorlegen.
- Unternehmen dürfen statt für jede auf dem EU-Markt in Verkehr gebrachte Sendung oder Charge jährlich Sorgfaltserklärungen vorlegen.
- Klarstellung der "Gewissheit", dass die Due Diligence durchgeführt wurde, so dass große nachgelagerte Unternehmen von vereinfachten Verpflichtungen profitieren (es gilt nun eine minimale rechtliche Verpflichtung, Referenznummern der Due Diligence Statement (DDS) von ihren Lieferanten zu erheben und diese Referenzen für ihre eigenen DDS-Einreichungen zu verwenden).
Diese Maßnahmen sollten die Anzahl der Sorgfaltserklärungen erheblich verringern und damit den wichtigsten Forderungen der Branche entsprechen. Das Ziel ist einfache und effiziente Dateneingabe für alle Nutzer zu gewährleisten. Die aktualisierten Leitlinien und die vierte Auflage der FAQ-Unterlage werden Unternehmen, den Behörden und den Ländern, Erläuterungen dazu geben, wie sie nachweisen können, dass ihre Produkte entwaldungsfrei sind.
Die eingeführten Vereinfachungen werden durch einen EUDR - delegierten Rechtsakt ergänzt, der ebenfalls heute zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht wird.
Schließlich arbeitet die Kommission derzeit mit einem Durchführungsrechtsakt an der Fertigstellung des Länder-Benchmarking-Systems. Er wird spätestens am 30. Juni 2025 nach Beratungen mit den Mitgliedstaaten angenommen.
Leider gibt es die Unterlagen derzeit nur in Englisch, sollten aber bald auf den gleichen Seiten in der deutschen Sprache zur Verfügung stehen.
Mehr zu den genannten Vereinfachungen und Unterlagen können Sie im Presscorner EUDR-Bericht der EU-Kommission lesen.