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Seitliche Aufnahme einer Person auf einem Motorrad. Das Motorrad ist auf einer asphaltierten Straße. Die Person trägt einen Helm und Handschuhe. Links von der Straße ist eine grüne Wiese. Am Horizont steht die Sonne
© Photocreo Bednarek | stock.adobe.com
Fahrzeughandel, Landesgremium

Aktuelle Informationen aus dem Fachausschuss Zweiradhandel

Einspurige Kraftfahrzeuge sind von der "automationsunterstützten Zufahrtskontrolle" ausgenommen, außerdem steht eine geplante Verlängerung der §57a-Prüfintervalle in der Kritik, da sie insbesondere für Zweiräder ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen könnte.

Lesedauer: 3 Minuten

17.12.2025

Zufahrtskontrolle in Innenstädte. Ein Erfolg für uns!

Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) schafft die rechtliche Grundlage für die "automationsunterstützte Zufahrtskontrolle": Kameras sollen künftig in klar definierten Zonen unerlaubte Einfahrten erkennen und ahnden. Über 70 Städte in Österreich haben bereits Interesse an dieser Technologie bekundet. 

Unser Erfolg: Ursprünglich sollten alle Fahrzeuge erfasst werden – also auch Motorräder, Roller und Mopeds. Gemeinsam mit der ARGE 2Rad haben wir erreicht, dass einspurige Kraftfahrzeuge davon nicht betroffen sind. Damit bleibt die Mobilität für Zweiradfahrer in Innenstädten erhalten. 

"Motorräder, Roller und Mopeds sind in verkehrsberuhigten Zonen nicht das Problem, sondern Teil der Lösung. Darum haben wir interveniert – und das erfolgreich" Ferdinand O. Fischer, Vorsitzender des Fachausschusses 2Radhandel in der Wirtschaftskammer Österreich. 

Die neue Regelung betrifft künftig nur mehrspurige Fahrzeuge. Wir haben uns zudem klar gegen eine flächendeckende Anwendung oder eine City-Maut ausgesprochen – die Erreichbarkeit der Innenstädte für Besucher, Wirtschaftsverkehr und Logistik muss gewährleistet bleiben.

Intervention bzgl Verlängerung 57a Intervallverlängerung

Das Staatssekretariat für Deregulierung und Entbürokratisierung hat ein erstes kräftiges Lebenszeichen von sich gegeben und das Entbürokratisierungspaket vorgestellt. Wir sind uns sicher alle einig, dass angesichts der überbordenden Bürokratie in Österreich das Leitprinzip "Weniger ist oft mehr" sinnvoll und richtig ist.  

Wo dieses Prinzip aber nicht gelten darf, ist, wenn es um die Sicherheit geht. Und die sehen wir mit dem Schellhorn-Plan, die §57a Prüfintervalle für Fahrzeuge von der derzeit geltenden 3-2-1 Regelung auf 4-2-2-2-1 zu ändern, maßgeblich gefährdet. Das würde bedeuten, dass ein Motorrad vier Jahre unterwegs sein kann, bis es das erste Mal auf Verkehrssicherheit überprüft werden würde. 

Dieses Vorhaben kann schon allein im Zusammenhang mit Pkws als hochgradig bedenklich eingestuft werden. Für Zweiräder grenzt es an Irrwitz. Einspurige Fahrzeuge haben keine Sicherheitsreserven. Ein einzelner Defekt kann sofort zum Sturz führen, denn gerade bei Motorrädern führt ein technischer Defekt wie Bremsversagen oder ein Reifenplatzer in den meisten Fällen auch zum Kontrollverlust – und schweren Verletzungen. Gleichzeitig stehen aber gerade auch Zweiräder häufiger im Freien und sind damit Witterungseinflüssen – mit sämtlichen Folgewirkungen - stärker ausgesetzt. Hinzu kommt die oft hohe Beanspruchung des Fahrzeugs. Entweder, weil sie sportlich bewegt werden, oder durch den vorwiegenden Einsatz im Stadtverkehr. 

Wir sagen darum Ja zum Bürokratieabbau. Aber nicht auf Kosten der Sicherheit von Zweirädern

Gründung des Verbandes der österreichischen 2Radhändler (VÖ2R)

Was im Segment der vierspurigen Fahrzeuge seit mehreren Jahren zu beobachten ist, spüren auch die Einspurigen immer stärker: Die Themen, die uns unmittelbar und ganz spezifisch betreffen, nehmen rapide zu. Das zeigen die beiden oben erwähnten Themen sehr deutlich. Vor diesem Hintergrund wurde aus dem Kreis der Zweiradhändler darum vor kurzem der Verband der österreichischen 2Radhändler gegründet. Dabei handelt es sich um einen freiwilligen Händlerverband, der außerhalb der Kammerorganisation angesiedelt ist.


Für weitere Infos steht Ihnen der Verband der österreichischen 2Radhändler (VÖ2R) zur Verfügung: office@voe2r.at

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