Zum Inhalt springen
Detailaufnahmen von Kupfer in verschiedenen Formen, um Beispiel: Stäbe, Späne oder Drähte
© salita2010 | stock.adobe.com
Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Einstufungsänderung für granuliertes Kupfer und massives Blei

EuRIC übermittelte wichtige Hinweise zu bevorstehenden Änderungen in der Einstufung von granuliertem Kupfer sowie massivem Blei 

Lesedauer: 1 Minute

25.06.2025

Anpassungen in der Gefahrenklassifizierung nach CLP-Kriterien können Auswirkungen auf die Handhabung und den Transport dieser Stoffe haben. Für den Straßentransport gelten die Regelungen des Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).

Die Änderungen im Einzelnen:

Granuliertes Kupfer:

  • Aktuelle CLP-Einstufung: chronisch gewässergefährdend, Kategorie 2
  • Gefahrenhinweis: H411 – giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
  • Neue CLP-Einstufung ab 1. Mai 2026:
    • akut gewässergefährdend, Kategorie 1
    • chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1
  • Neue Gefahrenhinweise ab 1. Mai 2026:
    • H400 – sehr giftig für Wasserorganismen
    • H410 – sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
  • ADR-Auswirkung:
    • Diese Einstufung führt zur Zuordnung in ADR-Klasse 9: „Verschiedene gefährliche Stoffe“ – M7: Umweltgefährdender Stoff (fest)
  • Grenzwert:
    • Ein Gemisch mit ≥ 2,5 Gew.-% Kupfer wird entsprechend eingestuft (sofern keine andere Substanz im Gemisch als akut gewässergefährdend, Kategorie 1 eingestuft ist)

Massives Blei (Partikeldurchmesser ≥1µm):

  • Aktuelle CLP-Einstufung:
    • Reproduktionstoxisch Kat. 1A
    • Laktation
  • Gefahrenhinweise:
    • H360FD – Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
    • H362 – Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
  • Neue CLP-Einstufung ab 1. September 2025:
    • Reproduktionstoxisch Kat. 1
    • Laktation
    • chronisch gewässergefährdend, Kategorie 1
  • Neue Gefahrenhinweise ab 1. September 2025:
    • H360FD – Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
    • H362 – Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
    • H410 – sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
  • ADR-Auswirkung:
    • ab dieser Einstufung ebenfalls Zuordnung zur ADR-Klasse 9
  • Grenzwert:
    • Ein Gemisch mit ≥ 2,5 Gew.-% massivem Blei wird entsprechend eingestuft (bei fehlender weiterer chronisch gewässergefährdender Komponente, Kategorie 1).
    • Für Bleipulver gilt ein deutlich niedrigerer Schwellenwert von bis zu 0,25 Gew.-%, abhängig von der entsprechenden Einstufung.

Folgende Auswirkungen ergeben sich für den Transport dieser Stoffe bzw. entsprechender Gemische:

  • Verpackung:
    • UN-konforme Verpackungen (Verpackungsgruppe III), auslaufsicher und widerstandsfähig
    • Kennzeichnungspflicht: UN-Nummer, Versandbezeichnung, Gefahrzettel (Klasse 9), Umweltzeichen
  • Transportdokumentation gemäß ADR:
    • UN-Nummer, Versandbezeichnung, Klasse, Verpackungsgruppe, technische Bezeichnung, Abfallstatus, Gesamtmenge, Art und Anzahl der Verpackungen
  • Fahrzeug- und Fahreranforderungen:
    • Fahrzeug: ggf. Anbringung von Warntafeln (Klasse 9); je nach Menge und Fahrzeuggröße sind zusätzliche Anforderungen zu erfüllen (Feuerlöscher, ADR-Ausrüstung, Transport gemäß ADR)
    • Fahrer: ADR-Schulungsnachweis bei Überschreiten bestimmter Mengengrenzen; Mitführen schriftlicher ADR-Anweisungen im Fahrzeug

      Achtung

      Sondervorschrift 335:

      anwendbar, wenn das Material als Abfall transportiert wird



Weitere interessante Artikel
  • Grafik mit Clipboard samt Checkpunkten, daneben Wecker auf blauem Hintergrund
    ÖWAV-Kurs: Meldung von Abfallbilanzen und elektronische Aufzeichnungen
    Weiterlesen
  • Fließband eingefasst von gelbem Gitter voller Müll in Bewegungsunschärfe
    ÖWAV Kurs: Deponie-Eingangskontrolle für Massenabfall- und Reststoffdeponien
    Weiterlesen