Rückansicht eines LKWs mit Gefahrengutsymbolen
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Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Neuerung im Gefahrgutrecht

Österreich ist der Vereinbarung M361 beigetreten: Gebrauchte Maschinen oder Geräte dürfen unter bestimmten Bedingungen ohne ADR-Vorschriften transportiert werden - aktuell nur in Österreich und Deutschland, gültig bis Ende 2026.

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11.04.2025

Österreich ist der multilateralen Vereinbarung M361 im März 2025 beigetreten. Diese Vereinbarung ermöglicht gewisse Erleichterungen bei der Beförderung gefährlicher Güter in gebrauchten Gegenständen, Maschinen oder Geräten, und zwar: 

  • Die Vorschriften des ADR müssen nicht auf gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte, die in ihrem Inneren möglicherweise mit gefährlichen Gütern kontaminiert sind, angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    • Die gebrauchten Gegenstände, Maschinen oder Geräte werden zur Reparatur, Prüfung, Wartung, Entsorgung oder zum Recycling befördert.
    • Es wurden Maßnahmen getroffen, welche sicherstellen, dass die Inhalte sicher eingeschlossen sind und unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindert wird.
  • Gebrauchte Gegenstände, Maschinen oder Geräte, welche im Inneren gefährliche Güter der Klasse 1 und/oder der Klasse 7 enthalten, sind von dieser multilateralen Vereinbarung ausgenommen.
  • Eine Kopie dieser Vereinbarung ist in der Beförderungseinheit mitzuführen.

Diese Erleichterung gilt nur bis zum 31. Dezember 2026 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Derzeit (Stand 7. April 2025) haben nur Deutschland und Österreich diese multilaterale Vereinbarung unterschrieben, d. h. die Erleichterung gilt derzeit nur in Deutschland und in Österreich.

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