Zum Inhalt springen
Auf einem Tisch sind fünf, unterschiedlich hohe Münzstapel, ein aufgeklappter Laptop, ein Notizbuch, auf dem ein Taschenrechner ist sowie die Hände einer Person. Die rechte Hand hält eine leuchtende Glühbirne, die linke einen Stift
© Nuttapong punna | stock.adobe.com
Tabaktrafikanten, Landesgremium

Förderung für Alarmanlagen

Sie können den Antrag auf Förderung von Alarm- und Videoanlagen bei uns stellen, sofern die Voraussetzungen laut Richtlinien erfüllt sind.

Lesedauer: 1 Minute

05.06.2025

Förderbare Maßnahmen

Anschaffung von Alarmanalgen und Videoüberwachungsanlagen

Gewährung von Unterstützungen

  • Es steht eine beschränkte Höhe von Fördermitteln  zur Verfügung (5.000 Euro).  Mittel werden zugeteilt, solange vorhanden.
  • Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
  • Unterstützungen  können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel gewährt werden an alle Mitglieder des Landesgremiums der Trafikanten mit Ausnahme
    • jener Unternehmen, deren Grundumlagenrückstände länger als ein Jahr be­tragen,
    • von Unternehmen mit einem laufenden Insolvenzverfahren oder wenn ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurde.

  • Die Förderung des Landesgremiums wird  einmal pro Unternehmen gewährt für je eine Alarmanlage und je eine Videoüberwachungsanlage gewährt. Eine neuerliche Antragstellung ist erst nach dem Ablauf von sieben Jahren zulässig.
  • Die Reihung der Förderungen erfolgt nach dem Datum der Beantragung.
  • Die Förderzusage gilt 4 Monate ab Bewilligung der Förderung durch das Landesgremium. 
  • Die Überweisung des Zuschusses erfolgt nach Übermittlung des bestätigten Förderformulars  bzw. des bestätigten Förderantrages sowie einer Dokumentation der durchgeführten Maßnahme (Aufstellung der Kosten, Rechnungskopie(n), Fotos, usw.) sowie einer Zahlungsbestätigung.  

Förderhöhe

50 Prozent der Nettokosten bis zu einem Maximalbetrag von 500 Euro. 

Antrags- und Förderabwicklung 

Förderantrag

Das Ansuchen erfolgt mit dem dafür zur Verfügung gestellten Förderantrag unter Zustimmung der Förderbedingungen. 

Förderungsprüfung 

Bei positiver Beurteilung der Unterlagen wird die Höhe der tatsächlichen Förderung berechnet und der Förderungswerber erhält den bestätigten Förderantrag  oder ein begründetes Ablehnungsschreiben. 

Förderauszahlung

Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung des Projekts nach Vorlage entsprechender Abrechnungsunterlagen: 

  • Bestätigter Förderungsantrag 
  • Dokumentation der durchgeführten Installation der Alarmanlage (Rechnungskopien und die dazugehörigen Zahlungsbelege) 

Rückzahlung

Aufgrund dieser Richtlinie zu Unrecht bezogene Förderungen sind vom Förderwerber nach schriftlicher Aufforderung durch das Landesgremium der Tabaktrafikanten binnen 14 Tagen an diese zurückzuzahlen. 

Zum Antragsformular

Weitere interessante Artikel