Novellierung des Tabakmonopolgesetzes
Ein historischer Meilenstein für unsere Branche: Mit dem Beschluss des Abgabenänderungsgesetzes 2025 wird das österreichische Tabakmonopol modernisiert, erweitert und wirtschaftlich abgesichert - mit klaren Regeln für neue Produktkategorien und einer starken Perspektive für die Zukunft der Trafiken.
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Mit der Novellierung des österreichischen Tabakmonopolgesetzes (TabMG) ist ein wichtiger Schritt in Richtung Modernisierung gelungen.
Der Startschuss fiel im Juni 2024 anlässlich des 240-jährigen Jubiläums des Tabakmonopols. Erstmals wurde eine Plattform geschaffen, die alle relevanten Interessensgruppen zusammenbrachte: Politik, Sozialpartner, Wirtschaftsforscher, Gesundheitsexperten, Behindertenverbände, Industriepartner und die Monopolverwaltung. Die hochkarätig besetzten Podiumsdiskussionen beleuchteten vor allem die Zukunft der Trafiken und machten deutlich: Eine umfassende Modernisierung war längst überfällig.
Bereits im Herbst 2024 wurden laufende Gespräche aufgesetzt: Tabaksteuer war ein weiterer Teil des Prozesses für die Monopolreform. "Interessenpolitik beginnt nicht erst bei der offiziellen Begutachtung, sondern weit vorher - oft unsichtbar, aber entscheidend", betont Otmar Schwarzenbohler, Bundesgremialobmann der Tabaktrafikanten.
Die Umsetzung der Reform war ein langwieriger Prozess: Schon beim Regierungsprogramm war das Bundesgremium von Anfang an aktiv, um die Interessen der Trafikant:innen einzubringen. Trotz geplatzter Verhandlungen und Regierungswechseln hielt das Gremium den Dialog mit Entscheidungsträger:innen aller Parteien aufrecht. Im Regierungsprogramm bekennt sich nun die Bundesregierung klar zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen, indem sie das Tabakmonopol um neuartige Tabak- und Nikotinprodukte modernisieren und damit die wirtschaftliche Grundlage der Trafikant:innen langfristig absichern.
Seit Sommer 2025 läuft eine intensive Gesetzwerdungs-Phase, in der laufende Gespräche mit allen Stakeholdern stattgefunden haben.
Die nächsten Schritte auf dem Weg zur TabMG-Novelle waren die offizielle Einleitung der Begutachtung im Oktober 2025, der Ministerratsbeschluss im November 2025 sowie die schlussendliche Verabschiedung der Novelle durch das Parlament im Dezember 2025.
Otmar Schwarzenbohler, Bundesgremialobmann der Tabaktrafikanten begleitete diesen Prozess intensiv, um das Monopol zukunftssicher zu gestalten. Statt den Weg der Verbote zu gehen, hat sich die Bundesregierung für eine Regulierung entschieden. Dieser Schritt eröffnet Innovationsmöglichkeiten und sichere, risikominimierte Produkte - eine Entscheidung im Einklang mit internationalen Entwicklungen und dem Prinzip der Harm-Reduction, welche bei der COP 11, im Rahmen der WHO-Richtlinien und dem EU-Krebsplan, diskutiert wurden.
Integration von Nikotinpouches ins Tabakmonopol
Ab 1. April 2026 werden Nikotinpouches erstmals reguliert über das österreichische Monopol vertrieben. Während andere Länder diese Produkte häufig verbieten, setzt Österreich auf eine sichere Vertriebslösung über die Trafiken. Das Monopol gewährleistet nicht nur Produkt- und Qualitätssicherung über lizenzierte Großhändler, sondern auch Produkt- und Jugendschutzkontrollen. Gleichzeitig profitieren die Trafikant:innen von einer Spannensteigerung von 30 Prozent auf 32 Prozent auf Basis des UVP. Während früher einzelne Betriebe über dem UVP verkaufen konnten, ist dies künftig nicht mehr möglich. Die Monopolisierung sorgt aber dafür, dass ein größerer Teil des Absatzes über Trafiken erfolgt, wodurch es zum Teil kompensiert wird. Weiters konnte rechtzeitig verhindert werden, dass große Handelsketten in den Markt mit Nikotinpouches einsteigen. "Die Handelsspanne von 32 Prozent ist ein ausgewogener Kompromiss, der die Interessen der Branche wahrt", so Schwarzenbohler.
Lizenzmodell für E-Zigaretten
Ein weiterer Eckpfeiler der Reform ist die Verankerung eines Lizenzsystems für E-Zigaretten im Monopol. "Wir hatten zwei Optionen: Den Status quo beibehalten oder statt eines Vollmonopols, ein Lizenzmodell in das TabMG integrieren. Wir haben uns für Letzteres eingesetzt", erklärt Schwarzenbohler. Bestandsmarktteilnehmer:innen erhalten eine 20-jährige Garantie, während neue Händler:innen nach Bedarfsprüfungen zugelassen werden. Freie Preisgestaltung und offene Handelsspanne sichern die unternehmerische Freiheit der Trafiken. Die Regelung schafft angeglichene Wettbewerbsbedingungen, da auch die Lizenznehmer sich an die TabMG-Regeln halten müssen.
Rauchbare Hanfprodukte als integraler Bestandteil des Tabakmonopols
Die Novelle unterstreicht weiters die klare Rechtsmeinung des Bundesgremiums, welche bereits im Jänner 2025 vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde: Rauchbare Hanfblüten mit einem THC-Gehalt unter 0,3 Prozent gehören zum Tabakmonopol und dürfen ausschließlich in Trafiken verkauft werden. Das Bundesgremiums hat sich im Rahmen des politischen Prozesses dafür eingesetzt, dass rauchbare CBD-Produkte nicht aus dem Monopol ausgegliedert werden, sondern im Gegenteil klar darin abgesichert sind. Damit bleibt die Substanz des Monopols erhalten.
Dennoch wurde ein politischer Kompromiss getroffen, um den betroffenen Hanfhändlern einen geordneten Übergang zu ermöglichen. Er ermöglicht eine geordnete Umstellung bis Ende 2028, setzt aber strenge Voraussetzungen voraus: Schwarzenbohler: "Um in den Genuss dieser Übergangsregelung zu kommen, müssen diese Unternehmen nachweisen, dass sie überwiegend mit rauchbaren CBD-Hanfblüten handeln und keine Finanzstrafe haben. Zudem müssen diese Unternehmen vom lizenzierten Großhandel die Ware beziehen und dürfen ihre Altwarenbestände nicht zum Verkauf anbieten".
Die Novelle schafft zudem einheitliche Regeln für alle derzeitigen Verkaufsstellen, von Trafiken bis zu Vapeshops und Hanfshops: Eine verpflichtende Registrierung und Kontrolle durch die MVG, einheitliche Jugendschutzstandards und die Verpflichtung, Produkte nur über zugelassene Großhändler zu beziehen, sorgen für Transparenz und Sicherheit. "Das schützt nicht nur die Konsument:innen, sondern stärkt auch das Vertrauen in die Trafiken als verlässliche Verkaufsstellen", so Schwarzenbohler.
Schließlich wurde eine risikobasierte, wirtschaftsverträgliche Steuer eingeführt, die einen Mittelweg zwischen Staatsinteressen und wirtschaftlicher Belastbarkeit findet.
"Wir konnten Überbesteuerung verhindern und sorgen gleichzeitig dafür, dass der Staatshaushalt profitiert – ein Balanceakt, der nur durch intensive Verhandlungen möglich war. Hier möchte ich mich für die offene und konstruktive Zusammenarbeit mit den Monopol Stakeholdern und der Politik bedanken", betont Schwarzenbohler dazu.
"Der Weg zu dieser Novelle war sicher nicht einfach", gibt Schwarzenbohler zu. "Es gab viele Widerstände und komplexe rechtliche Herausforderungen. Aber genau deshalb war es wichtig, stets den Dialog zu suchen und pragmatische Lösungen zu finden." Für viele Trafikant:innen bedeutete die Ungewissheit eine Belastung. Doch mit der Novelle sei ein stabiles Fundament gelegt: "Jetzt können die Betriebe wieder mit Zuversicht in die Zukunft blicken."
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