Detailansicht eines Aktenstapels mit Klammern, darauf liegend ein Bleistift, Vergrößerungslupe angelehnt
© Thitiwat.Day | stock.adobe.com
Versand-, Internet- und allgemeiner Handel, Landesgremium

Webinar zur EU-Produktsicherheitsverordnung

Informieren Sie sich am 22. Mai 2024 über die Regelungen der EU-Produktsicherheitsverordnung, die Ende des Jahres in Kraft tritt. Unter anderem sind Informationen zur Produktidentifizierung bei allen Internetangeboten anzuführen.

Lesedauer: 1 Minute

16.05.2024

Zum 13. Dezember 2024 tritt die EU-Produktsicherheitsverordnung in Kraft. Diese Verordnung gilt unmittelbar in der gesamten EU.

EU-Produktsicherheitsverordnung

Ein Aspekt der Produktsicherheitsverordnung sind neue umfangreiche Informationspflichten beim Angebot von so gut wie allen Produkten im Internet.
Zu diesen Informationspflichten für jedes (!) Internetangebot von Verbraucherprodukten, gehören u.a.

  • konkrete Informationen zum Hersteller und ggf. zur verantwortlichen Person
  • Informationen zur Produktidentifizierung
  • und insbesondere eine konkrete Darstellung von Warnhinweisen oder Sicherheitsinformationen des Produktes.

Fehlen bei Internetangeboten bei Verbraucherprodukten Informationen, drohen auch österreichischen Internethändlern weitreichende wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, insbesondere von sogenannten Abmahnvereinen.

Ohne entsprechende Informationen für jedes angebotene Verbraucherprodukt sind zudem Plattformen wie eBay, Amazon oder Kaufland verpflichtet, Angebote zu sperren. Es droht ein Verkaufsverbot.

Um wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in Deutschland und ein Verkaufsverbot auf Plattformen zu vermeiden, ist daher eine frühzeitige Vorbereitung erforderlich, da das Zusammenstellen der Informationen für die Produkte sehr aufwendig sein kann.

Webinar

Das AußenwirtschaftsCenter Berlin organisiert für Sie ein Webinar, das eine gute Übersicht über die Neuerungen sowie die praktische Umsetzung bietet.

Infos zum Webinar