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Nahaufnahme eines Aktenstapels
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Versicherungsagenten, Landesgremium

Arbeitsmarkt in Bewegung: Neue KV-Entwicklungen im Handel

Lesedauer: 1 Minute

11.12.2025

Im Handel wurde in der dritten Verhandlungsrunde eine Einigung über den Kollektivvertrag für das Jahr 2026 erzielt. Das vereinbarte Paket umfasst eine Erhöhung der Gehälter und Lehrlingseinkommen um 2,55 Prozent sowie mehrere Anpassungen im arbeitsrechtlichen Rahmen. 

Flexibilisierung der Samstagsarbeit auf freiwilliger Basis 

Zu den Neuerungen zählt unter anderem die Flexibilisierung der Samstagsarbeit auf freiwilliger Basis. Künftig können Arbeitnehmer:innen freiwillig auf ihren arbeitsfreien Samstag verzichten. 

Rückrechnung bereits ausbezahlter Urlaubsbeihilfen 

Eine weitere Neuerung betrifft die Rückrechnung bereits ausbezahlter Urlaubsbeihilfen. Wenn ein:e Arbeitnehmer:in oder ein Lehrling nach Erhalt der für das laufende Kalenderjahr gebührenden Urlaubsbeihilfe das Arbeitsverhältnis selbst kündigt, ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt, aus wichtigem Grund vorzeitig entlassen wird oder eine einvernehmliche Lösung vereinbart, muss die anteilig zu viel bezogene Urlaubsbeihilfe auf die zustehenden Ansprüche (insbesondere Restgehalt und Weihnachtsremuneration) angerechnet werden. 

Prämien für Lehrlinge 

Für Lehrlinge wurden die Prämien für gute und ausgezeichnete Lehrabschlüsse erhöht. Die einmalige Prämie beträgt bei gutem Erfolg 200 Euro und bei ausgezeichnetem Erfolg 250 Euro. Bestehende betriebliche Prämienzahlungen können angerechnet werden. 

Stundenaufstockung bei regelmäßig geleisteter Mehrarbeit 

Arbeitnehmer:innen, die regelmäßig mehr Arbeitsstunden leisten als vertraglich vorgesehen, erhalten künftig die Möglichkeit, ihre wöchentliche Normalarbeitszeit anteilig zu erhöhen.

Überschreitet die saldierte Summe der von Teilzeitbeschäftigten tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden im Kalenderjahresviertel die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit um mindestens 20 Prozent in Form von Mehrarbeit, kann die:der Arbeitnehmer:in eine Erhöhung der vereinbarten wöchentlichen Normalarbeitszeit um maximal den Prozentsatz der Überschreitung – aufgerundet auf ganze Stunden – schriftlich beantragen. Alternativ kann auch ein anderer Zeitraum von drei Monaten vereinbart werden. 

Einführung einer 5-Tage-Woche (Kann-Bestimmung) 

Es wurde eine Möglichkeit zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung geschaffen, die Rahmenbedingungen zur Einführung einer 5-Tage-Woche regeln kann.

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