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Versicherungsagenten, Landesgremium

Firmenbuchnummer auf Geschäftspapieren

Versicherungsagenten haben alle verwendeten Schriftstücke korrekt zu beschriften - auch mit der Firmenbuchnummer.

Lesedauer: 1 Minute

02.05.2024

Wie Ihnen bereits bekannt, kann derzeit im GISA lediglich eine natürliche Person bei juristischen Personen eingetragen werden. Dies führt etwa bei Kommanditgesellschaften, bei denen zwei oder mehr Komplementäre vorhanden sind (die alle in der Versicherungsvermittlung tätig sind) - die beide unbeschränkt haften - dazu, dass nur ein Komplementäre als natürliche Person im GISA eingetragen werden kann.

Gemäß den Standes- und Ausübungsregeln der Versicherungsvermittler haben Versicherungsagenten auf allen verwendeten Schriftstücken den Namen, die Anschrift, die GISA-Zahl sowie die Bezeichnung als Versicherungsagent und die Agenturverhältnisse zu nennen. Wenn jedoch nur ein von mehreren Komplementären im GISA eingetragen werden kann, können die Angaben eines Versicherungsagenten (der z. B. als zweiter Komplementär nicht im GISA eingetragen ist) nicht von Versicherungsnehmern überprüft werden.

Daher wird allen betroffenen Versicherungsagenten empfohlen, zusätzlich zur GISA-Zahl auch die Firmenbuchnummer auf Geschäftspapieren anzuführen. Dadurch ist es Versicherungsnehmern möglich, über das Firmenbuch die persönlich haftenden Komplementäre in Erfahrung zu bringen.

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