Zum Inhalt springen
Detailansicht von Dokumenten mit Zahlentabellen, im Ausschnitt darauf liegend Taschenrechner und Kugelschreiber
© Wrangler | stock.adobe.com
Versicherungsagenten, Landesgremium

Erhöhung der Dienstgeberabgabe und Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags

Lesedauer: 1 Minute

14.02.2024

Die Dienstgeberabgabe ist bei geringfügig Beschäftigten zu entrichten, sofern die Summe der monatlichen Entgelte des geringfügig Beschäftigten den Betrag von 751,37 Euro übersteigt.

Die anfallende Dienstgeberabgabe wurde nun von 16,4 auf 19,4 Prozent erhöht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze sich auch der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe erhöht, die das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze beträgt.

Mit Jahresanfang gab es auch eine Änderung der Höhe des Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Diese wurde nun von 6 auf 5,9 Prozent reduziert.

Weitere interessante Artikel
  • Kleine Holzfiguren stehen auf grauem Untergrund. Die Holzfigur in der Mitte ist rot. Die Köpfe der Figuren sind durch Linien miteinander verbunden.
    "Grace Period" verringert Bürokratie bei Betriebsübergaben
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Entwicklungen im Kleinanlegerschutz (und IDD)
    Weiterlesen
  • Zersplitternde Glasscheibe
    Das war das IDD Seminar zum Thema Schäden und Versicherungen
    Weiterlesen