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Versicherungsagenten, Landesgremium

Erhöhung der Dienstgeberabgabe und Reduzierung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags

Lesedauer: 1 Minute

14.02.2024

Die Dienstgeberabgabe ist bei geringfügig Beschäftigten zu entrichten, sofern die Summe der monatlichen Entgelte des geringfügig Beschäftigten den Betrag von 751,37 Euro übersteigt.

Die anfallende Dienstgeberabgabe wurde nun von 16,4 auf 19,4 Prozent erhöht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze sich auch der Grenzwert für die Dienstgeberabgabe erhöht, die das Eineinhalbfache der Geringfügigkeitsgrenze beträgt.

Mit Jahresanfang gab es auch eine Änderung der Höhe des Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Diese wurde nun von 6 auf 5,9 Prozent reduziert.

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