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Eine Person mit Pullover und Kopfhörern sitzt an einem Tisch. Vor ihr ist ein aufgeklapptes Notizbuch, in das sie etwas schreibt. Daneben sind ein aufgeklappter Laptop und zwei dicke Bücher
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Versicherungsagenten, Landesgremium

Neuer Vorschlag zur Offenlegungsverordnung: Auswirkungen für Versicherungsagenten

Lesedauer: 1 Minute

12.01.2026

Wir möchten Sie über einen aktuellen Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Offenlegungsverordnung informieren, der für Versicherungsagenten relevant ist. Auf der WKO-Homepage finden Sie den Link zur Offenlegungsverordnung in der derzeit geltenden Fassung, wie sie aktuell für Versicherungsagenten relevant ist.

Nach der derzeit geltenden Fassung der Offenlegungsverordnung fallen unter "Finanzberater" noch Versicherungsvermittler, also implizit auch Versicherungsagenten. Unter "Finanzmarktteilnehmer" werden unter anderem Versicherungsunternehmen eingeordnet. 

Im aktuellen Vorschlag der Kommission sollen Versicherungsvermittler künftig nicht mehr als "Finanzberater" im Sinne der Offenlegungsverordnung gelten. Die Offenlegungspflichten sollen dann generell nur noch für "Finanzmarktteilnehmer" gelten. Das würde bedeuten, dass Versicherungsvermittler und Versicherungsagenten zukünftig grundsätzlich keine Offenlegungspflichten nach dieser Verordnung hätten.

Das Bundesgremium der Versicherungsagenten begrüßt die Änderungen im Sinne der Versicherungsagenten. 

Hinweis: Es handelt sich derzeit lediglich um einen Entwurf, der noch Änderungen unterliegen kann. Das Bundesgremium wird Sie über weitere Entwicklungen informieren.

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