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Versicherungsagenten, Landesgremium

Update Google Fonts

Nach einer Weile mentaler Pause vom Thema Massenabmahnungen und Google Fonts gibt es neue Entwicklungen.

Lesedauer: 1 Minute

02.05.2024

Zum Hintergrund: Es ergingen etwa 30.000 Mahnschreiben an Unternehmen, die auf ihrer Homepage Google Schriften verwenden.

Ein abgemahnter Unternehmer hatte Klage auf Unterlassung des Besuchs seiner Website gegen Eva Z. erhoben. Dies wurde nun erstinstanzlich entschieden. Der Unternehmer hatte in seiner Klage mit dem "virtuellen Hausrecht" argumentiert und das erstinstanzliche Gericht entschieden, dass Eva Z. es zu unterlassen habe, die Webseite des Unternehmers zu besuchen. Ob das Urteil auch in zweiter Instanz halten wird, bleibt noch abzuwarten. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht rechtskräftig.

Zum Pressebericht

Ein weiteres Schadenersatzverfahren wurde gegen denselben Unternehmer als Gegenklage angestrengt. Der Unternehmer hatte die Unterlassungsklage eingebracht, woraufhin Eva Z. eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz erhob. In diesem Prozess wurde auch der Streit gegen die IT-Betreuung des Unternehmers verkündet, die die Webseite erstellt und auch gewartet hat. Ein Urteil liegt in diesem Verfahren noch nicht vor.

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