Energieeffizienzgesetz: Meldung als großes Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeiter:innen müssen alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen oder ein bestimmtes anerkanntes Managementsystem einrichten.

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14.11.2023

Heuer wurde das Energieeffizienzgesetz novelliert. Wie bisher auch schon gibt es die Bestimmung, dass große Unternehmen alle 4 Jahre ein Energieaudit durchführen oder eines von bestimmten anerkannten Managementsystemen einrichten müssen. Große Unternehmen sind solche mit 250 Mitarbeitern oder mehr und mehr als EUR 50 Mio. Jahresumsatz oder EUR 43 Mio. Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen sind zusammenzurechnen.

Wurden im Vorjahr die Schwellenwerte überschritten, sieht § 65 Abs. 1 des Gesetzes vor, dass bis 30. November eine entsprechende Meldung an die E-control zu erstatten ist. Gemäß einer FAQ müssen auch jene Unternehmen diese Meldung abgeben, die schon nach dem bisherigen Energieeffizienzgesetz zu Audits oder einem bestimmten Managementsystem verpflichtet waren.

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