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Auf die Ladeflächen eines LKWs werden mit einer Greifzange abgeholzte Baumstämme geschlichtet. Der LKW steht auf einem Forstweg in einem Wald. Links und rechts vom Weg sind Bäume
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Entwaldungsverordnung soll vereinfacht werden

Ziel soll es sein, die Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) zu erleichtern und die Belastung für Unternehmen zu reduzieren.

Lesedauer: 1 Minute

04.11.2025

Die Europäische Kommission hat heute wie bereits angekündigt gezielte Maßnahmen zur EUDR vorgeschlagen, mit dem Ziel die Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) zu erleichtern und die Belastung für Unternehmen zu reduzieren.

Ziel des Änderungsvorschlags:

  • Sicherstellung eines voll funktionsfähigen IT-Systems zur Rückverfolgbarkeit.
  • Vereinfachung der Berichtspflichten für Kleinst- und Kleinunternehmen aus Ländern mit geringem Risiko (womit lt. EK auch nahezu 100 Prozent der Land- und Forstwirte in der EU umfasst sein sollen)
  • Konzentration der Sorgfaltspflicht auf die Erst-Inverkehrbringer von Produkten. (bspw. müsste für Kakaobohnen nur eine Sorgfaltserklärung vom Importeur eingereicht werden, der sie auf dem EU-Markt platziert – nachgelagerte Hersteller von Schokoladenprodukten müssten keine neue Erklärung im IT-System mehr abgeben.

Vereinfachungen für Unternehmen:

  • Nachgelagerte Händler und Hersteller müssen keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen geben nur eine einmalige Erklärung ab – sofern Daten bereits verfügbar sind, entfällt jegliche Aktion im IT-System.

Übergangsfristen:

  • Große und mittlere Unternehmen: Anwendung ab 30. Dezember 2025, mit 6 Monaten Übergangsfrist für Kontrollen und Durchsetzung.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen: Anwendung ab 30. Dezember 2026.

Hintergrund:

Die EUDR soll sicherstellen, dass Produkte auf dem EU-Markt nicht zur Entwaldung beitragen. Seit Juni 2023 arbeitet die Kommission an der weiteren Umsetzung (u.a. durch eine Vielzahl an Leitlinien). Die heutigen Vorschläge könnten lt. EK den Verwaltungsaufwand um bis zu 30 Prozent reduzieren.

Next Steps:

Das Europäische Parlament und der Rat werden nun den Vorschlag beraten, wobei die EU Kommission zur raschen Annahme bis Ende 2025 aufruft. Falls der Vorschlag nicht rechtzeitig bis Ende 2025 von den Mitgesetzgebern angenommen werden kann, würde die EUDR in ihrer derzeitigen Fassung am 30. Dezember 2025 anwendbar sein.

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