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Fließband eingefasst von gelbem Gitter voller Müll in Bewegungsunschärfe
© Martin Mecnarowski | stock.adobe.com

EU-Abfallverbringung: Konsultation zu Exportregeln

Die EU-Kommission legt eine Liste von Nicht-OECD-Ländern für bestimmte Abfallexporte vor. Stellungnahmen zur Konsultation sind bis 10. November 2026 möglich.

Lesedauer: 1 Minute

13.10.2026

Die EU- Kommission hat die Konsultation zu einer delegierten Verordnung zur Ergänzung der EU AbfallverbringungsVO (EU 2024/1157 nach Artikel 41 und 42) durch die Festlegung einer Liste von Ländern, für die der OECD-Beschluss nicht gilt und in die die Ausfuhr bestimmter nicht gefährlicher Abfälle und Gemische aus nicht gefährlichen Abfällen aus der Union zur Verwertung zulässig ist, gestartet. Die Konsultation läuft bis 16. Oktober 2026

Näheres zur Konsultation samt genauer Unterlagen: Liste der Nicht-OECD-Länder, die bestimmte nicht gefährliche Abfälle aus der EU einführen dürfen.

Bitte um allfällige Stellungnahme für beide Themenbereiche bis spätestens 10. November 2026 an industrie@wkk.or.at (bei uns einlangend).