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Nahaufnahme eines Lasers, der in eine dünne Metallplatte Löcher lasert
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EU Industrial Accelerator Act veröffentlicht

Mit dem Industrial Accelerator Act will die EU Nachfrage, Produktion und Jobs gezielt ankurbeln. Fokus liegt auf "Made in EU", klimafreundlichen Technologien und resilienten Lieferketten - mit neuen Vorgaben, Investitionsregeln und schnelleren Genehmigungen.

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17.03.2026

Am 4. März 2026 hat die Europäische Kommission den Industrial Accelerator Act veröffentlicht. Das Ziel ist die Steigerung der Nachfrage nach kohlenstoffarmen, in Europa hergestellten Technologien und Produkten. Die Verordnung soll die Produktion ankurbeln, das Unternehmenswachstum fördern und Arbeitsplätze in der EU schaffen.

Das Gesetz setzt sich zum Ziel, den Anteil der verarbeitenden Industrie am BIP der EU bis 2035 auf mindestens 20 Prozent zu erhöhen. Die Maßnahmen sollen die wirtschaftliche Sicherheit der EU und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten stärken.

Die Maßnahmen des Industrial Accelerator Acts sind in folgenden Säulen zusammengefasst:

Schaffung und Förderung sog. Lead Markets für Produkte „Made in EU“ und kohlenstoffarme Produkte

  • Local content- & low carbon-Vorgaben für Produkte bei der öffentlichen Auftragsvergabe und öffentlichen Förderprogrammen zur Steigerung der Nachfrage nach europäischen energieintensiven Industrieprodukten, darunter Aluminium, Zement und Net Zero Technologien
  • Für Stahl schlägt das Gesetz spezifische Präferenzen für kohlenstoffarme Produkte vor, um die Marktnachfrage zu steigern
  • Ländern mit reziproken Bestimmungen (=Zugang für europäische Hersteller zur dortigen öffentlichen Beschaffung, zB auf Basis eines Freihandelsabkommens) sollen von den local content-Vorgaben ebenfalls umfasst sein

Sicherstellung, dass ausländische Direktinvestitionen einen Mehrwert für die EU schaffen

  • Bedingungen für Großinvestitionen von über 100 Mio Euro in strategischen Sektoren, in denen ein einzelnes Drittland mehr als 40 Prozent der globalen Produktionskapazität kontrolliert
    • Joint Ventures mit europäischen Unternehmen
    • Mindestanteil von 50 Prozent europäischen Arbeitnehmer:innen in Zusammenhang mit den finanzierten Operationen & Tätigkeiten
    • R&D-Ausgaben in der EU von mind. 1 Prozent des in der EU generierten Bruttojahresumsatzes
  • Folgende strategische Sektoren sind umfasst: Batterietechnologien; Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge; Photovoltaik-Technologien; Gewinnung, Verarbeitung und Recycling kritischer Rohstoffe

Vereinfachung der Genehmigungsverfahren

  • Zentrale Anlaufstelle für Projektwerber
  • Vorgaben für voll digitalisierte Verfahren
  • Einrichtung auf nationaler Ebene von Beschleunigungszonen für industrielle Fertigung

Next steps

Der Verordnungsvorschlag wird nun dem Rat der Europäischen Union sowie dem Europäischen Parlament vorgelegt und im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens verabschiedet. Das ist üblicherweise ein mehrjähriger Prozess.

Background

Dieser Verordnungsvorschlag wurde im Clean Industrial Deal und in der gemeinsamen Mitteilung zur Stärkung der wirtschaftlichen Sicherheit in der EU angekündigt. Ebenso werden darin laut Kommission mehrere Schlüsselforderungen des Draghi-Berichts für eine wettbewerbsfähige Industrie umgesetzt.

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