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Nahaufnahme von Wasserflaschen aus Plastik mit roten Drehkappen.
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EU-Verpackungsverordnung: Neue Hilfestellungen veröffentlicht

Leitfaden und FAQs sollen Unternehmen bei der Umsetzung der PPWR unterstützen - etwa zu Herstellerpflichten, Einwegverpackungen oder  Wiederverwendungsziele.

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30.06.2026

Die EU-Kommission hat gestern das Guidance-Dokument sowie die FAQs zur PPWR veröffentlicht.

Hier die Pressemitteilung dazu: Commission publishes guidance to support implementation of new EU packaging rules

Den Zugang zu dem Dokument in diversen Sparachen finden Sie unter: EUR-Lex - C(2026)3702 - EN - EUR-Lex.

Aus der Pressemitteilung: Die Kommission wird das FAQ-Dokument bei Bedarf aktualisieren. Der Leitfaden und die FAQs dienen zwar der Verdeutlichung wesentlicher Bestimmungen der neuen Verpackungsvorschriften, ersetzen jedoch nicht die Bestimmungen der PPWR, ergänzen diese nicht und ändern sie auch nicht.

  • In dem von der Kommission vorgelegten Leitfaden werden die Vorschriften, in denen die PPWR auslegungsbedürftig ist und die Bereiche, in denen Interessenträger Unterstützung beantragt haben, präzisiert. So wird beispielsweise klargestellt, wann ein Unternehmen als Hersteller oder Hersteller gilt und welche Artikel als Verpackung im Sinne der PPWR gelten.
  • In diesem Dokument werden auch die Beschränkungen für Einwegverpackungen, die Durchsetzung der PFAS-Beschränkung in Lebensmittelkontaktverpackungen und die Anwendung von Wiederverwendungszielen dargelegt. Darüber hinaus sind Leitlinien für die Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung für Verpackungen und für die Verpflichtung zur Einrichtung von Pfand- und Rücknahmesystemen enthalten.
  • Die begleitenden häufig gestellten Fragen (FAQs) befassen sich mit praktischen Fragen, die seit der Annahme der PPWR im vergangenen Jahr von Interessenträgern aufgeworfen wurden. Die Kommission wird das FAQ-Dokument bei Bedarf aktualisieren.

Nächste Schritte

Der Leitfaden der Kommission wird vor seiner förmlichen Annahme in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Mehrere delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte werden derzeit ausgearbeitet, unter anderem über harmonisierte Registrierungs- und Berichterstattungsformate für die erweiterte Herstellerverantwortung, die Kennzeichnung für die Abfallsortierung durch die Verbraucher, den Rezyklatgehalt in Kunststoffverpackungen und die Kriterien für die Recyclingfähigkeit.

Darüber hinaus gibt es auf ein Merkblatt des BMLUK: Merkblatt zur EU-Verpackungsverordnung - Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

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