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Detailansicht von 1-Euro-Münztürmchen vor Stromzähler mit Zahlen und kWh-Aufschrift
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Stromkosten: Entlastung für Industriebetriebe

Die Begutachtung für drei neue Strompreis-Instrumente ist gestartet. Für den Industriestrompreis sind bis 2029 jährlich 250 Millionen Euro vorgesehen.

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29.09.2026

Am 17. September 2026 startete die Begutachtung zum Industriestrompreisgesetz (ISPG), zur Änderung des Standortabsicherungsgesetzes (SAG+) sowie zum Strompreiskrisenmechanismus-Gesetz (SPKMG).

Für den Industriestrompreis und SAG+ stehen im Zeitraum von 2027 bis 2029 insgesamt 750 Millionen Euro beziehungsweise 250 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dem Industriestrompreis sollen energieintensive Betriebe gezielt entlastet werden. Für bis zu 50 Prozent des Stromverbrauchs können die Stromkosten - bis zur europarechtlich zulässigen Grenze - auf bis zu 5 Cent je Kilowattstunde reduziert werden.

Mit SAG+ wird zudem der Ausgleich der indirekten CO₂-Kosten aus dem EU-Emissionshandel im Strompreis ausgeweitet. Für beide Förderinstrumente sind eine Reinvestitionsverpflichtung sowie eine Arbeitsplatzregelung vorgesehen.

Das Strompreiskrisenmechanismus-Gesetz soll darüber hinaus einen vorab definierten und zeitlich befristeten Entlastungsmechanismus für den Fall außergewöhnlich hoher Strompreise schaffen. Ziel ist es, krisenbedingte Belastungen abzufedern und die Leistbarkeit der Stromversorgung während einer Strompreiskrise sicherzustellen.

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