Umsatzsteuer auf Nahrungsmittel: BMF schafft Klarheit
Welche Produkte profitieren von der neuen Steuerreduktion - und wo lauern Detailfragen? Das BMF liefert nun wichtige Klarstellungen. Ein Überblick über die wichtigsten Antworten für die Praxis.
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19.05.2026
Der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie hat auf folgende Fragen nachstehende Antworten erhalten:
- Kann ein Untersuchungsergebnis bei Brot und Gebäck z.B. von 5,23 Prozent Fett bezogen auf die Trockenmasse auf 5 Prozent abgerundet werden oder gilt prinzipiell 5 Prozent für die steuerrechtliche Einstufung?
Im Legaltext der Unterposition 1905 9030 ist der Grenzwert mit der Einheit GHT (Massenprozent %m) in ganzen Zahlen angegeben, dies bedeutet, dass auch die Analysenergebnisse auf ganze Zahlen zu runden sind. In der Praxis führt dies dazu, dass die betreffenden Gehälter bis zu einem Wert von 5,4 GHT zu tolerieren sind. - Ein Kunde kauft in einer Bäckerei-Filiale z.B. eine Semmel, ein Stück Butter und einen halben Liter Milch (alle Produkte sind ab 1. Juli 2026 mit 4,9 Prozent steuerbegünstigt), bezahlt an der Theke, aber konsumiert dann anschließend diese Produkte in der Bäckerei-Filiale. Fällt dieser Verkauf grundsätzlich unter Restauration, der ja unseres Wissens weiterhin mit 10 Prozent zu versteuern wäre, oder gilt auch hier, weil an der Theke dieser Bäckerei-Filiale bereits bezahlt wurde, die Steuerbegünstigung für diese Produkte?
Der Ort der Bezahlung (z.B. an der Theke) ist für die Qualifikation, ob eine Lieferung von Nahrungsmitteln oder eine Restaurantdienstleistung vorliegt, ohne Bedeutung. Restaurantdienstleistungen bestehen aus der Lieferung von zubereiteten oder nicht zubereiteten Speisen und/oder Getränken zum menschlichen Verzehr in der Lokalität des Erbringers, die von einer ausreichenden unterstützenden Dienstleistung begleitet wird, welche den sofortigen Verzehr dieser Speisen und/oder Getränke ermöglicht (siehe Rz 641e UStR). Werden die Lebensmittel an der Theke bestellt und bezahlt und ohne weitere Leistung vor Ort konsumiert, wird von einer Lieferung, die dem 4,9 Prozent Steuersatz unterliegt, auszugehen sein. - Sind beim KN-Code 1905 9030 auch jene bei den KN-Codes 1905 9070 und 1905 9080 angeführten Zucker (Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose) gemeint oder müssen alle Zucker, also auch Spaltprodukte der Stärke, bei der Berechnung des Zuckergehalts bezogen auf die Trockenmasse bei Brot und Gebäck verbindlich berücksichtigt werden?
Für den Gehalt an Zuckern in Brot und Gebäck der KN-Unterposition 1905 9030 sind sämtliche Zuckern ohne Einschränkungen relevant. - Gibt es auch hier eine vorgeschriebene Standardmethode für die Berechnung des Zuckergehalts in Brot und Gebäck und wenn ja, welche?
Der Gehalt an Zuckern in Brot und Gebäck der KN-Unterposition 1905 9030 wird mittels HPLC (High Performance Liquid Chromatography) festgestellt und nach Ermittlung der Trockenmasse (bei 105 °C) auf diese berechnet.