Person mit langen blonden Haaren und gelber Warnweste steht auf einer Straße und hält ein Stoppschild in der Hand
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Nationalrat steigt bei Mieten auf die Bremse

Der Nationalrat hat eine sogenannte "Mietpreisbremse" in Gestalt des 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes (3. MILG) beschlossen. Was Sie darüber wissen müssen, hat Christoph Kothbauer zusammengefasst.

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19.12.2023
  • Beginnend am 1. April 2025 wird eine jährliche Anpassung der mietrechtlichen Kategoriebeträge erfolgen. Für die Anpassungen der Kategoriebeträge in den Jahren 2025 und 2026 gilt eine Anhebungsgrenze von jeweils fünf Prozent. Ab dem Jahr 2027 erfolgt die jährliche Anpassung der Kategoriebeträge nach Maßgabe der durchschnittlichen Inflation der vorangegangen drei Jahre – sollte diese höher als fünf Prozent sein, so wird die Inflation, die über diese fünf Prozent hinausgeht, nur zur Hälfte in die Erhöhung eingerechnet werden.
  • Beginnend am 1. April 2025 wird auch eine jährliche Anpassung der mietrechtlichen Richtwerte erfolgen. Für die Anpassungen der Richtwerte in den Jahren 2025 und 2026 gilt eine Anhebungsgrenze von jeweils fünf Prozent, zudem wird für die Anpassung der Richtwerte im Jahr 2025 nur die Jahresinflation aus 2024 berücksichtigt, nicht aber die Inflation aus dem Jahr 2023. Ab dem Jahr 2027 erfolgt die jährliche Anpassung der Richtwerte nach Maßgabe der durchschnittlichen Inflation der vorangegangen drei Jahre – sollte diese höher als fünf Prozent sein, so wird die Inflation, die über diese fünf Prozent hinausgeht, nur zur Hälfte in die Erhöhung eingerechnet werden.
  • Vergleichbare Regelungen sind auch für die ab nun ebenso jährlich erfolgende Anpassung bestimmter WGG-Entgeltbestandteile (Grundmiete/Entgelt bei Wiedervermietung, Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag) vorgesehen, wobei hier aber bereits am 1. April 2024 die erste Veränderung erfolgen wird.
  • Angemessene und freie Mietzinse werden von den Beschränkungen des 3. MILG nicht erfasst.

Der Newsletter informiert Sie detailliert über die gesetzlichen Neuerungen und die daraus erwachsenden mietrechtlichen Konsequenzen. Zudem informiert der Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in einem ImmoWebinar am 20. Dezember 2023, 10:00 Uhr (immowebinar.at) mit Heimo Rollett und Christoph Kothbauer über das 3. MILG.

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