Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Befähigungsprüfung: Neuerungen veröffentlicht

Am 11. August 2023 wurde die neue Versicherungsmaklerprüfung veröffentlicht. Sie bringt zahlreiche Neuerungen für angehende Versicherungsmakler:innen mit sich und wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten.

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16.11.2023

Die derzeit bestehende Versicherungsmakler-PrüfungsstoffVO ist bereits seit beinahe 20 Jahren in Kraft. Veränderungen in den faktischen beruflichen Anforderungen für angehende Versicherungsmakler:innen sowie Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen haben eine Anpassung der Maklerprüfung notwendig gemacht. Der Fachverband hat daher in den letzten Jahren an der Neuerstellung der Befähigungsprüfung gearbeitet, die nach den entsprechenden WKÖ-internen und externen Begutachtungen und der Absolvierung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung nach dem VPG bereits im Februar vom Erweiterten Präsidium der WKÖ beschlossen worden ist. 

Die Versicherungsmakler-Befähigungsprüfungsordnung (BPO) wurde u. a.

  • an die gesetzlichen Vorgaben des § 20 iVm §§ 22 und 24 GewO 1994 angepasst; dies ermöglicht nun die gesetzlich vorgesehene Einordnung des Prüfungsniveaus in den Nationalen Qualifikationsrahmen nach dem NQR-Gesetz;
  • darüber hinaus wurden die Anforderungen der IDD berücksichtigt und die diesbezüglichen Mindestanforderungen an die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten in die BPO eingearbeitet.

Den gesetzlichen Anforderungen folgend wurden Inhalt und Umfang der Befähigungsprüfung u. a. durch die Definition von Lernergebnissen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen, so ausgestaltet, dass diese im Rahmen der Befähigungsprüfung nachgewiesen werden können. Die Prüfung selbst weist dabei das NQR-Level 6 (vergleichbar mit einem Bachelor-Niveau) auf.

Neu ist auch die detaillierte Beschreibung eines Qualifikationsstandards, der in die Anlage der Prüfungsordnung Eingang gefunden hat und der das reglementierte Gewerbe der "Versicherungsvermittlung in der Ausübungsform Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten" (§ 94 Z 76 GewO 1994) der NQR-Logik folgend nun in Form von Lernergebnissen, Kenntnissen und Fertigkeiten beschreibt.

Die künftige BPO besteht aus drei Modulen, wobei das zusätzliche schriftliche Prüfungsmodul völlig neu in die Prüfung aufgenommen worden ist, sodass künftig sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil vom Prüfungswerber erfolgreich zu absolvieren sein werden.

Informationen zur künftigen Versicherungsmakler-BPO, die am 1. Juli 2024 in Kraft tritt, können sowohl auf der Webseite des Fachverbands der Versicherungsmakler als auch im Rechtsinformationssystem des Bundes /RIS abgerufen werden.