Lächelnde Person deutet mit Kugelschreiber auf Monitor eines vor ihr stehenden aufgeklappten Notebooks, im Vordergrund verschwommen weitere Person, im Hintergrund Regal mit Ordnern und Weltkarte an der Wand hängend
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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachverband

Ausbildung zum Versicherungsmakler

Wie werde ich Versicherungsmakler? Befähigungsvoraussetzungen, Zugangs- und Prüfungsstoffverordnung

Lesedauer: 1 Minute

Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit gemäß §94 Z 76 der Gewerbeordnung und an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden.

Über Befähigungsvoraussetzungen, Zugangsverordnung und Prüfungsstoffverordnung sowie Details/Termine zu den Prüfungen informiert Sie gerne die jeweilige Landesorganisation. Zudem werden in den Bundesländern entsprechende Kurse angeboten, die eine ideale Wissensbasis für die Ablegung der "Befähigungsprüfung Versicherungsmakler/innen" vermitteln. Detailliertere Informationen dazu sowie konkrete Kurstermine erhalten sie ebenfalls von Ihrer jeweiligen Landesorganisation.

Voraussetzungen zur Ausübung für die reglementierten Gewerbe Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten sind in der Zugangsverordnung für den Beruf Versicherungsvermittler geregelt.

Den Prüfungsstoff für die Befähigungsprüfung für das Gewerbe des Versicherungsmaklers und Berater in Versicherungsangelegenheiten  finden Sie in der so genannten Prüfungsstoffverordnung zur Befähigung für das Gewerbe der Versicherungsmakler.

Zudem ist für die Ausübung des Gewerbes der Abschluss einer einschlägigen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erforderlich. Hierfür gibt es mehrere Anbieter. Einen Anbieterüberblick finden Sie im Artikel "Umfrage zur obligatorischen Haftpflichtversicherung" in der "Ausgabe 1/2020 "Der Versicherungsmakler"

Der Fachverband hat beispielsweise folgende Rahmenverträge für Versicherungsmakler abgeschlossen.

Versicherungsmakler-Ausbildung ab 1.7.2024

Das Gewerbe der Versicherungsvermittlung in der Ausübungsform Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheit gemäß § 94 Z 76 Gewerbeordnung ist ein reglementiertes Gewerbe; dies bedingt die Notwendigkeit, eine entsprechende Befähigung zur Gewerbeausübung zu erlangen.

Die Erlangung dieser entsprechenden Befähigung erfolgt insbesondere durch die Absolvierung der einschlägigen Befähigungsprüfung. Den rechtlichen Rahmen dazu bildet wiederum die derzeit bestehende Versicherungsmakler-Prüfungsstoffverordnung aus dem Jahr 2004.

Die Anforderungen an den Beruf und an die Tätigkeit des Versicherungsmaklers sowie Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen haben eine Anpassung der Maklerprüfung notwendig gemacht.

Der Fachverband hat daher in den letzten Jahren an der Neuerstellung der Versicherungsmakler-Befähigungsprüfungsordnung (BPO) gearbeitet, die im August 2023 kundgemacht und am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird.

Anpassung der Ausbildung an neue rechtliche und organisatorische Erfordernisse:

  • Anpassung an gesetzliche Vorgaben des § 20 iVm §§ 22 und 24 GewO 1994; dies ermöglicht nun die gesetzlich vorgesehene Einordnung des Prüfungsniveaus in den Nationalen Qualifikationsrahmen nach dem NQR-Gesetz;
  • Berücksichtigung der IDD-Mindestanforderungen an die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten;
  • Inhalt und Umfang der Befähigungsprüfung (u.a. Definition von Lernergebnissen, Kenntnissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen);
  • Detaillierte Beschreibung des Berufsbildes Versicherungsmakler in Form von Lernergebnissen, Kenntnissen und Fertigkeiten (= Qualifikationsstandard als Teil der Prüfungsordnung);
  • Erweiterung durch ein schriftliches Prüfungsmodul (in Summe besteht die BPO aus 3 Modulen), sodass künftig sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil vom Prüfungswerber erfolgreich zu absolvieren sein werden. 

Die künftige Versicherungsmakler-BPO tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft und kann auch im Rechtsinformationssystem des Bundes /RIS abgerufen werden.

Stand: 30.11.2023