
Weiterbildungspflicht im Fokus
Gezielte Behördenkontrollen machen die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Weiterbildungsstunden pro Jahr wichtiger denn je. So erfüllen sowohl Versicherungsmakler:innen als auch deren Mitarbeiter:innen alle Anforderungen rechtssicher.
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Für Versicherungsmakler:innen ist Weiterbildung nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Beratungsqualität und zum Vertrauen Ihrer Kund:innen. Seit 2019 schreibt § 137b Abs. 3 der Gewerbeordnung jährlich 15 Weiterbildungsstunden vor - aktuell kontrollieren die Kärntner Gewerbebehörden verstärkt die Einhaltung dieser Regelung.
Zentrale Grundlage ist die Plattform www.meine-weiterbildung.at, über die Weiterbildungsstunden zertifizierter Träger wie der Fachgruppe oder der Kärntner Gesellschaft für Versicherungsfachwissen (KGV) erfasst und bestätigt werden. Wichtig dabei: Auch Ihre Mitarbeiter:innen, die in der Versicherungsvermittlung tätig sind, müssen ihren Weiterbildungsnachweis erbringen.
Praxislösung: Internes Firmenseminar
Eine effiziente Möglichkeit zur Erfüllung dieser Anforderung ist die Durchführung sogenannter interner Firmenseminare (FI-Seminare). Dabei geben Sie als Chef:in das erworbene Wissen an Ihr Team weiter – idealerweise innerhalb von vier Wochen nach einer besuchten Fachgruppenveranstaltung. Die digitalen Vortragsunterlagen stellt Ihnen die Fachgruppe zur Verfügung.
Wichtig für die Umsetzung:
- Rechnen Sie 50 Prozent Ihrer anerkannten Stunden auch Ihren Mitarbeiter:innen an.
- Dokumentieren Sie Inhalte und Teilnehmer:innen der Schulung sorgfältig.
- Nutzen Sie die bereitgestellten Musterformulare für die Teilnahmebestätigung.
Musterformular zur internen Dokumentation
Infos zur gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung