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Nahaufnahme eines Kalenderblattes, in dem beim Tag Donnerstag groß Seminar steht. Auf das Wort deutet ein rosa Post-it-Pfeil, weitere Post-its kleben am Einband des Kalenders. Auf dem Ringbuchkalender liegt ein Kugelschreiber
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Weiterbildungspflicht im Fokus

Gezielte Behördenkontrollen machen die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Weiterbildungsstunden pro Jahr wichtiger denn je. So erfüllen sowohl Versicherungsmakler:innen als auch deren Mitarbeiter:innen alle Anforderungen rechtssicher. 

Lesedauer: 1 Minute

04.06.2025

Für Versicherungsmakler:innen ist Weiterbildung nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wesentlicher Beitrag zur Beratungsqualität und zum Vertrauen Ihrer Kund:innen. Seit 2019 schreibt § 137b Abs. 3 der Gewerbeordnung jährlich 15 Weiterbildungsstunden vor - aktuell kontrollieren die Kärntner Gewerbebehörden verstärkt die Einhaltung dieser Regelung.

Zentrale Grundlage ist die Plattform www.meine-weiterbildung.at, über die Weiterbildungsstunden zertifizierter Träger wie der Fachgruppe oder der Kärntner Gesellschaft für Versicherungsfachwissen (KGV) erfasst und bestätigt werden. Wichtig dabei: Auch Ihre Mitarbeiter:innen, die in der Versicherungsvermittlung tätig sind, müssen ihren Weiterbildungsnachweis erbringen.

Praxislösung: Internes Firmenseminar

Eine effiziente Möglichkeit zur Erfüllung dieser Anforderung ist die Durchführung sogenannter interner Firmenseminare (FI-Seminare). Dabei geben Sie als Chef:in das erworbene Wissen an Ihr Team weiter – idealerweise innerhalb von vier Wochen nach einer besuchten Fachgruppenveranstaltung. Die digitalen Vortragsunterlagen stellt Ihnen die Fachgruppe zur Verfügung.

Wichtig für die Umsetzung:

  • Rechnen Sie 50 Prozent Ihrer anerkannten Stunden auch Ihren Mitarbeiter:innen an.
  • Dokumentieren Sie Inhalte und Teilnehmer:innen der Schulung sorgfältig.
  • Nutzen Sie die bereitgestellten Musterformulare für die Teilnahmebestätigung.

Musterformular zur internen Dokumentation

Infos zur gesetzlich verpflichtenden Weiterbildung
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