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eine Person von hinten auf einer Straße. Die Person hält ein Smartphone in einer Hand und legt die andere Hand an den Hinterkopf. Vor der Person steht ein Abschleppwagen mit abgesenkten Auffahrrampen. Auf der Ladefläche befindet sich ein Fahrzeug
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Wenn der Totalschaden zum Streitfall wird

Die heurige Fachgruppentagung am 23. September 2026 verbindet aktuelle Brancheninfos mit praxisnahem Fachwissen zur Kfz-Schadenabwicklung.

Lesedauer: 1 Minute

25.08.2026

Ein Kfz-Totalschaden scheint auf den ersten Blick ein klarer Versicherungsfall zu sein. In der Praxis ergeben sich jedoch zahlreiche Fragen: Wann liegt tatsächlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? Wie unterscheiden sich Haftpflicht- und Kaskoabrechnung? Wie wird der Fahrzeugwert realistisch ermittelt - und welchen Einfluss hat der Restwert des Wracks? Genau diesen Fragestellungen widmet sich die diesjährige Fachgruppentagung der Kärntner Versicherungsmakler:innen und Berater:innen in Versicherungsangelegenheiten.

Die Fachgruppentagung geht am 23. September 2026 ab 16 Uhr im Festsaal der Wirtschaftskammer Kärnten über die Bühne. Dabei serviert Fachgruppenobmann Peter Tschernutter einen Rückblick auf das vergangene Jahr und einen Ausblick auf die kommenden Monate.

Herausforderung Kfz-Totalschaden

Im Vortrag von Versicherungsexpertin Daniela Schenett rückt mit "Herausforderung Kfz-Totalschaden. Wenn die Abrechnung zum Streitfall wird!" ein Thema in den Mittelpunkt, das Versicherungsmakler:innen in der täglichen Beratung und Schadenbegleitung immer wieder beschäftigt. Denn insbesondere bei der Ermittlung des Fahrzeugwerts, der Berücksichtigung des Restwertes und der Wahl der wirtschaftlich sinnvollsten Abrechnung können unterschiedliche Erwartungen und Unsicherheiten entstehen. Der Vortrag beleuchtet unter anderem die Unterschiede zwischen Totalschäden in der Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung, die realistische Fahrzeugwertermittlung sowie die Wrack- und Restwertbewertung. Auch Besonderheiten bei Gebraucht- und Altfahrzeugen, Differenztheorie und Quotenvorrecht sowie typische Fälle aus der täglichen Schadenpraxis werden behandelt.

Der Vortrag ist für Fachgruppenmitglieder kostenlos und kann gemäß GewO § 137b Abs. 3 als Weiterbildung angerechnet werden. 

Nach dem offiziellen Ende bietet ein gemeinsamer Imbiss noch genug Gelegenheit, sich mit Expert:innen und Branchenkolleg:innen auszutauschen und zu vernetzen. 

Anmeldung zur Fachgruppentagung


Anmeldung zum Vortrag


Alle Infos zur Tagung in der Einladung


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