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Nahaufnahme vier nebeneinander liegender Eurogeldscheine, auf denen verschiedene Zahlen stehen in den Farben grün, orange, blau und rosa. Auf den Scheinen liegen sechs Würfel. Auf jedem Würfel steht ein Buchstabe. Das ergibt das Wort Prämie.
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Hotellerie, Fachgruppe

FV Hotellerie: Mitarbeiterprämie 2025

Informationen im Überblick

Lesedauer: 1 Minute

31.07.2025

Das Budgetbegleitgesetz 2025, welches vor kurzem in Kraft getreten ist, sieht auch für dieses Jahr eine Regelung zur Mitarbeiterprämie vor. In ihrer Ausgestaltung unterscheidet sie sich jedoch von den steuerfreien Mitarbeiterprämien der letzten Jahre in einem wesentlichen Punkt: Die Mitarbeiterprämie 2025 sieht - anders als bisher - nur die Befreiung von der Lohnsteuer aber keine Befreiung von der Sozialversicherung vor.

Die Eckpunkte

  • Zulagen/Bonuszahlungen, die einem Arbeitnehmer aus sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt werden, sind bis 1.000 Euro steuerfrei, wenn es sich dabei um zusätzliche Zahlungen handelt, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurden.
  • Die Mitarbeiterprämie erhöht das Jahressechstel nicht und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet.
  • Anders als bisher braucht es für die Mitarbeiterprämie 2025 keine lohngestaltende Vorschrift (z.B. Kollektivvertragsregelung) und keinen Bezug auf eine Gruppe von Mitarbeitern mehr. Dh. die steuerfreie Mitarbeiterprämie kann nach den Gesetzeserläuterungen auch nur einzelnen Arbeitnehmern gewährt werden, ohne dass diese bereits eine Gruppe darstellen. Wird die Prämie nicht allen Mitarbeitern oder nicht allen im selben Ausmaß angeboten, ist jedoch zu beachten, dass die Unterscheidung betrieblich begründet und sachlich gerechtfertigt sein.
  • Auch anders als bisher sieht die Mitarbeiterprämie 2025 keine Befreiung im Bereich der Sozialversicherung und der Lohnnebenkosten (DB, DZ, KommSt) mehr vor.
  • Für die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist daher wichtig zu unterscheiden, ob die Mitarbeiterprämie aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als laufender Bezug oder als Sonderzahlung ausbezahlt wird. Diesbezüglich empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater bzw. Lohnverrechner.

Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass es auch 2026 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie geben soll. Details einer solchen Regelung sollen in Gesetzesvorschlägen bis zum 31.5.2026 festgelegt werden.

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