Aktuelles zur Mangelberufsliste
Koch/Köchin als Mangelberuf sichern
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Es liegt eine vorläufige Auswertung der Stellenandrangziffer für die Mangelberufe vor. Die neue Fachkräfte-Verordnung (Fachkräfte-VO) für das Jahr 2027 wird auf Basis des durchschnittlichen Stellenandrangs im Zeitraum September 2025 bis August 2026 erstellt.
Zur Einordnung:
Als Mangelberufe kommen jene Berufe in Betracht, für die bundesweit oder in bestimmten Bundesländern pro gemeldeter offener Stelle höchstens 1,5 Arbeitsuchende vorgemerkt sind (sog. Stellenandrangziffer). Realistische Chancen auf Aufnahme bzw. Verbleib auf der Mangelberufsliste haben daher ausschließlich Berufe mit einer durchschnittlichen Stellenandrangziffer von maximal 1,5 im Zeitraum September 2025 bis August 2026.
Bis Ende 2026 können jedenfalls noch RWR-Karten für Berufe beantragt werden, die derzeit auf der Mangelberufsliste stehen (z.B. für Koch/Köchin).
Kritisch:
Der sog. „Gaststättenkoch“ hatte bisher eine Stellenandrangziffer von 1,4, aktuell liegt dieser Wert bei 1,7, somit besteht das Risiko, dass der Beruf des Kochs aus der Mangelberufsliste fällt.
Daher ist es wichtig, die offenen Stellen zeitnah, vollständig und korrekt beim AMS zu melden, da diese Meldungen die zentrale Datengrundlage für die Berechnung der Stellenandrangziffer bilden und damit unmittelbar Einfluss darauf haben, ob ein Beruf auf der Mangelberufsliste bleibt oder neu aufgenommen werden kann.
Offene Stellen beim AMS werden für die Berechnung der Stellenandrangziffer für Berufe der Mangelberufsliste 2027 bis Ende August 2026 berücksichtigt.