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Detailansicht auf Teller in einer Gastronomieküche, ringsum kochende und Essen zubereitende Personen
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Aktuelles zur Mangelberufsliste

Koch/Köchin als Mangelberuf sichern

Lesedauer: 1 Minute

04.08.2026
Um den Beruf Koch/Köchin weiterhin als Mangelberuf zu sichern, ersuchen wir, offene Stellen beim AMS zu melden. Die gemeldeten Stellen sind eine wichtige Grundlage für die Bewertung der Arbeitskräftesituation und damit für die Aufnahme bzw. Beibehaltung des Berufs in der Mangelberufsliste.

Es liegt eine vorläufige Auswertung der Stellenandrangziffer für die Mangelberufe vor. Die neue Fachkräfte-Verordnung (Fachkräfte-VO) für das Jahr 2027 wird auf Basis des durchschnittlichen Stellenandrangs im Zeitraum September 2025 bis August 2026 erstellt. 

Zur Einordnung: 
Als Mangelberufe kommen jene Berufe in Betracht, für die bundesweit oder in bestimmten Bundesländern pro gemeldeter offener Stelle höchstens 1,5 Arbeitsuchende vorgemerkt sind (sog. Stellenandrangziffer). Realistische Chancen auf Aufnahme bzw. Verbleib auf der Mangelberufsliste haben daher ausschließlich Berufe mit einer durchschnittlichen Stellenandrangziffer von maximal 1,5 im Zeitraum September 2025 bis August 2026. 

Hinweis
Ein wesentlicher Hebel zur Beeinflussung der Stellenandrangziffer ist die vollständige, zeitnahe und korrekte Meldung offener Stellen beim AMS. 

Bis Ende 2026 können jedenfalls noch RWR-Karten für Berufe beantragt werden, die derzeit auf der Mangelberufsliste stehen (z.B. für Koch/Köchin).

Kritisch:
Der sog. „Gaststättenkoch“ hatte bisher eine Stellenandrangziffer von 1,4, aktuell liegt dieser Wert bei 1,7, somit besteht das Risiko, dass der Beruf des Kochs aus der Mangelberufsliste fällt. 

Daher ist es wichtig, die offenen Stellen zeitnah, vollständig und korrekt beim AMS zu melden, da diese Meldungen die zentrale Datengrundlage für die Berechnung der Stellenandrangziffer bilden und damit unmittelbar Einfluss darauf haben, ob ein Beruf auf der Mangelberufsliste bleibt oder neu aufgenommen werden kann. 

Offene Stellen beim AMS werden für die Berechnung der Stellenandrangziffer für Berufe der Mangelberufsliste 2027 bis Ende August 2026 berücksichtigt.