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Aufnahme einer Tasse, einer Rechnung sowie einiger Euromünzen aus der Vogelperspektive, die auf einem Tisch sind
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Trinkgeldpauschale NEU

Neue Trinkgeldpauschale schafft Rechtssicherheit für Tourismusbetriebe. Sie gilt ab 1.1.2026.

Lesedauer: 1 Minute

05.09.2025

 Ab Jänner 2026 beträgt die pauschale Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben auf Trinkgeld in der Gastronomie österreichweit 65 Euro monatlich. In einem Stufenmodell steigt die Bemessungsgrundlage bis 2028 auf 100 Euro und wird dann jährlich indexiert. Diese Werte beziehen sich auf Mitarbeiter mit Inkasso – ohne Inkasso kommen geringere Sätze zur Anwendung. 

Die Eckpunkte des neuen Modells:

  • Rechtssicherheit – es sind zukünftig keine Nachforderungen seitens der ÖGK mehr möglich, wenn Trinkgeld die Pauschalen überschreitet.
  • Rechtssicherheit für Betriebe, die bereits mit Nachzahlung konfrontiert sind. Es soll eine Härtefallregelung für bereits geprüfte Betriebe geschaffen werden.
  • Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Absicherung von Troncsystemen für die Aufteilung der Trinkgelder unter den Mitarbeiter:innen.
  • Österreichweit einheitliche Pauschalsätze

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