„Neue Trinkgeldpauschale schafft Rechtssicherheit für Tourismusbetriebe“
Nach monatelangen Diskussionen ist es nun zu einer Einigung bei der Trinkgeldregelung für die heimische Gastronomie gekommen. Wirtesprecher Stefan Sternad: „Wir haben uns massiv für die Steuer- und Abgabenfreiheit von Trinkgeld eingesetzt. Letzten Endes ist dieses Vorhaben aber am massiven Widerstand der Gewerkschaft gescheitert.“ Vor der jetzt erzielten Vereinbarung votierte der ÖGB sogar für eine Vervielfachung der derzeit gültigen Pauschalen.
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Start für die Neuregelung wird der 1.1.2026 sein – ab diesem Zeitpunkt beträgt die pauschale Bemessungsgrundlage für Sozialabgaben auf Trinkgeld in der Gastronomie österreichweit 65 Euro monatlich. In einem Stufenmodell steigt die Bemessungsgrundlage bis 2028 auf 100 Euro und wird dann jährlich indexiert. Diese Werte beziehen sich auf Mitarbeiter mit Inkasso – ohne Inkasso kommen geringere Sätze zur Anwendung.
Obwohl die gänzliche Abgabenbefreiung nicht durchzubringen war, anerkennt Sternad auch einige positive Aspekte: So sei es gelungen, eine insgesamt zukunftsfähige Lösung auszuverhandeln. Dem österreichweiten Fleckerlteppich folgt nun ein einheitlicher Stufenplan für die SV-Bemessung, den Sternad als gerade noch vertretbar taxiert. „Dass die Betriebe höhere Arbeitgeberbeiträge für die Trinkgelder ihrer Mitarbeiter leisten, muss sich in den kommenden Kollektivvertragsverhandlungen auswirken.“
Die Eckpunkte der neuen Regelung:
- Rechtssicherheit und Klarheit für Betriebe und Mitarbeiter:innen: Es darf keine Nachforderungen seitens der ÖGK oder Finanz mehr geben!
- Offene Nachforderungen: Betriebe, die bereits mit Nachforderungen konfrontiert sind, müssen ebenfalls Rechtssicherheit erhalten!
- Keine exorbitanten Erhöhungen der Trinkgeldpauschalen!
- Keine Übernahme des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber!
- Bundesweit einheitlich: Schluss mit neun verschiedenen Regelungen, die zusätzlichen Verwaltungsaufwand bringen!
- Troncsysteme endlich rechtlich absichern: Mitarbeiter:innen sollen Trinkgelder untereinander aufteilen dürfen, ohne sich dabei in einem rechtlichen Graubereich bewegen zu müssen!
Die Eckpunkte des neuen Modells
- Rechtssicherheit – es sind zukünftig keine Nachforderungen seitens der ÖGK mehr möglich, wenn Trinkgeld die Pauschalen überschreitet.
- Rechtssicherheit für Betriebe, die bereits mit Nachzahlung konfrontiert sind. Es soll eine Härtefallregelung für bereits geprüfte Betriebe geschaffen werden.
- Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Absicherung von Troncsystemen für die Aufteilung der Trinkgelder unter den Mitarbeiter:innen.
- Österreichweit einheitliche Pauschalsätze:
Für Mitarbeiter mit Inkasso
- 2026: 65 Euro
- 2027: 85 Euro
- 2028: 100 Euro
- danach Indexierung
Für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso
- 2026: 45 Euro
- 2027: 45 Euro
- 2028: 50 Euro
- danach Indexierung
- Transparenzregelung bei Troncsystemen und unbaren Trinkgeldern, sofern Arbeitgeber Trinkgeldverteilung selbst vornimmt.
- Für Mitarbeiter:innen, die die Pauschalen deutlich unterschreiten, wird eine Opting-out Möglichkeit geschaffen.
- Aliquotierung der Pauschale bei Teilzeitarbeit.
- Die Pauschalen gelten nicht für Betriebstypen, in denen typischerweise kein Trinkgeld anfällt (beispielsweise Teile der Systemgastronomie, Altersheime).
- Entfall der Pauschale bei Abwesenheitszeiten über einem Monat.
Stefan Sternad bedauert auch im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie, dass die geforderte gänzliche Abgabenfreiheit nicht umsetzbar war. „Das war leider nicht möglich, weil die Gewerkschaft Ideologie über die Interessen ihrer Mitglieder gestellt hat.“ „Zukünftig sollten diese (in Richtung der Gewerkschaft) die Interessen ihrer Mitglieder genauer hinterfragen, da diese sehr wohl für eine Abgabenfreiheit plädiert hätten.“ Der ÖGB habe sogar auf die Übernahme der Arbeitnehmeranteile durch die Arbeitgeber gepocht. Vor diesem Hintergrund sei die neue Regelung vertretbar, auch weil die jetzige Kompromisslösung die lange geforderte Rechtssicherheit für die Branche bringe.
Berechnungsbeispiele:
Vergleich alte Trinkgeldpauschale für Kärnten (inkl. Mitarbeitervorsorgekasse 1,53%) – Neuregelung:
| Trinkgeldpauschale für Mitarbeiter:innen mit Inkasso (Oberkellner) | Differenz | ||
| Alt (kärntenweit) | Neu (österreichweit) | ||
| 43,60 Euro | 65 Euro | ||
| Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (22,51 % inkl. BV) | 9,81 Euro | 14,63 Euro | 4,82 Euro |
| Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (18,07 %) | 7,88 Euro | 11,75 Euro | 3,87 Euro |
Bei der neuen österreichweiten Trinkgeldpauschale für Mitarbeiter:innen mit Inkasso fallen im oben beschriebenen Beispiel beim Arbeitgeber 14,63 Euro und beim Arbeitnehmer 11,75 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.
| Trinkgeldpauschale für Mitarbeiter:innen mit Inkasso (Oberkellner) | Differenz | ||
| Alt (kärntenweit) | Neu (österreichweit) | ||
| 19,60 Euro | 45 Euro | ||
| Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (22,51 % inkl. BV) | 4,41 Euro | 10,13 Euro | 5,72 Euro |
| Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (18,07 %) | 3,54 Euro | 8,13 Euro | 4,59 Euro |
Bei der neuen österreichweiten Trinkgeldpauschale für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso fallen im oben beschriebenen Beispiel beim Arbeitgeber 10,13 Euro und beim Arbeitnehmer 8,13 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.
„Essentiell ist, dass die jetzige Kompromisslösung die geforderte Rechtssicherheit für die Branche bringt!“ so Sternad abschließend.
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