Fachgruppentagungen der Wirtschaftskammer Kärnten

Lesedauer: 1 Minute

19.02.2024

Allgemeines

Die Beschlüsse über die Grundumlage sind pro Fachgruppe für jedes Kalenderjahr durch eine selbständige, für das betreffende Kalenderjahr geltende Verordnung (= Beschluss über die Grundumlage) festzulegen.

Informationen zu allen derzeit geltenden Grundumlagenbeschlüssen der Fachgruppen und Fachverbände im Bereich der Wirtschaftskammer Kärnten finden Sie hier

Beschlusserfordernis

Gem. § 61. Abs. 1 WKG ist die Fachgruppentagung jedenfalls beschlussfähig, wenn die Einladung samt der Tagesordnung in der Kammerzeitung oder einem anderen allen Mitgliedern zugänglichen Publikationsorgan wie der Fachzeitschrift der Fachgruppe oder dem Internet verlautbart wurde, wobei die Verlautbarung mindestens 14 Tage vor dem Sitzungstermin erfolgen muss.

Inhaltsübersicht

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